Der Bundesrat hat kritisch zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung Stellung genommen. Dabei wird das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, Schwarzarbeit und die damit zusammenhängende Steuerhinterziehung verstärkt zu bekämpfen, grundsätzlich begrüßt.
Legaler Niedriglohnsektor
Dieses Ziel werde jedoch mit dem vorgelegten Entwurf nicht erreicht. Deutschland brauche eine niedrigere Steuer- und Abgabenbelastung sowie den Auf- und Ausbau eines legalen Niedriglohnsektors. Der Bundesrat wendet sich unter anderem gegen eine Privatpersonen betreffende Aufbewahrungspflicht für Rechnungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sowie gegen die Abschaffung des Sozialversicherungsausweises.
Weitere Forderungen und Prüfbitten beziehen sich insbesondere auf die Regelung der Zusammenarbeit von Zoll- und Finanzverwaltung. Der Bundesrat will ferner die Rahmenbedingungen für legale Beschäftigung zum Beispiel durch ein einfaches und transparentes Steuersystem, eine umfassende Flexibilisierung des Arbeitsmarktes sowie eine Beschäftigungsoffensive im so genannten Niedriglohnsektor verbessern.
Der Bundesrat spricht sich darüber hinaus gegen die geplante Übertragung der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten in Privathaushalten von den Zollbehörden auf die nach der jeweiligen Handwerks- und Gewerbeordnung zuständigen Behörden der Länder aus. Auch die vorgesehene Beschränkung der gegenseitigen Unterrichtung von Zoll und Polizeibehörden bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten wird als nicht sachgerecht bezeichnet.
Fiskalische Gesichtspunkte
Kern des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist die grundlegende Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Erstmals wird der Begriff an den allgemeinen Sprachgebrauch angepasst. Maßgeblich sind die fiskalischen Gesichtspunkte, das heißt, Schwarzarbeit liegt bei Verletzung von Melde-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten aus Steuerrecht und Sozialgesetzbuch vor. Die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der zuständigen Behörden werden erweitert, es werden über die bisherigen spezialgesetzlichen Regelungen hinaus Strafbarkeitslücken geschlossen, um den Unrechtsgehalt von Schwarzarbeit zu verdeutlichen. Die Kontrollrechte der Zollverwaltung werden erweitert und der bisherige Sozialversicherungsausweis soll abgeschafft werden. BR