Das Parlament
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Das Parlament
Nr. 15-16 / 05.04.2004
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Bert Schulz

Ökostrom-Gesetz verabschiedet

Strom aus Biomasse wird stärker, Strom aus Windkraft geringer gefördert

Nach einer teilweise hitzig geführten Debatte hat der Bundestag am 2. April mit den Stimmen der Koalition der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die Vergütung der Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse und Erdwärme geregelt. Stärker als bisher sollen laut dem überarbeiteten EEG die Stromerzeugung aus Bio-

masse, etwas weniger dafür jene aus Windenergie gefördert werden. Ziel von Rot-Grün ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung bis zum Jahr 2010 auf etwa 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.

Vorreiterrolle Deutschlands

Im Vorhaben, die Nutzung klimafreundlicher Energien auszubauen, waren sich alle Redner der eineinhalbstündigen Debatte einig, nicht allerdings über den Weg, wie dies geschehen soll. Mit der Novelle wird das bisherige Förderprinzip beibehalten: Produzenten von regenerativ erzeugtem Strom bekommen eine gesetzlich festgelegte Vergütung für die Einspeisung ins Netz. Die Kosten dafür zahlen alle Kunden über einen Aufpreis auf ihre Stromrechnung. Diese Förderung beträgt laut dem Energieexperten der SPD, Marco Bülow, einen Euro monatlich pro Haushalt. Damit könnte die Vorreiterrolle, die Deutschland bei dieser Schlüsseltechnologie besitzt, erhalten werden. Laut der energiepolitischen Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, sind allein die durch Stand-By-Schaltungen im Haushalt verursachten Stromkosten acht mal so hoch. Hustedt verwies auf die in den vergangenen Jahrzehnten enorm gestiegenen Schäden durch Naturkatastrophen, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger verursacht würden. Das EEG sei deswegen auch als wichtiges Klimaschutzinstrument zu bewerten.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Horst Seehofer, legte ein "klares Bekenntnis zur erneuerbaren Energie ab", erklärte aber, die Union könne der Novelle dennoch nicht zustimmen. Der Grund: Die Förderung müsste billiger werden, zudem sollten sich erneuerbare Energien auf absehbare Zeit "wirtschaftlich selbst tragen". Das EEG fördere hingegen auch den Aufbau von Stromgewinnungsanlagen an wenig effizienten Orten. Die von der Union deswegen geforderte Begrenzung der Novelle bis zum Jahr 2007 und eine darauf folgende Überprüfung wurde mit den Stimmen der Koalition im Bundestag jedoch verworfen. Die FDP kritisierte den Fördermechanismus. Damit werde permanent in den Markt eingegriffen, monierte die Abgeordnete Angelika Brunkhorst. Und: Mit dem EEG werde "nicht mehr gefördert, was sich rechnet, sondern alles gefördert, damit es sich rechnet".

120.000 Arbeitsplätze geschaffen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen), der überraschend in die Bundestagsdebatte eingriff, betonte sowohl die ökologischen als auch ökonomischen Vorteile erneuerbarer Energien. Dank ihnen seien bereits 50 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart und 120.000 Arbeitsplätze in Deutschland geschaffen worden. Mit der Gesetzesnovelle werde der in den vergangenen Wochen vielfach heftig kritisierte Ausbau der Windenergie "mit Augenmaß" gefördert: In Zukunft setze Rot-Grün vor allem auf den Aufbau von Windkraftanlagen auf See sowie die Modernisierung bereits bestehender Windräder an Land. Die Vergütungssätze für neue Anlagen an Land werden durch die Novelle leicht sinken. Der Opposition warf der Umweltminister vor, schlichtweg aus ideologischen Gründen das Gesetz abzulehnen. Die EEG-Novelle, die nicht die Zustimmung des Bundesrates benötigt, soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Bert Schulz


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
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