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Aus der Chronik des Bundestages

Parlamentarismus im Focus der Zeit
Parlamentarismus im Focus der Zeit
© DBT
Lupe



Im Verlauf der fünfzigjährigen Parlamentsgeschichte hat der Bundestag auch zahlreiche neue Rechte, Verfahren und Instrumente zur Verbesserung seiner Arbeitsweise, insbesondere aber zur Erfüllung seiner Aufgabe der Kontrolle von Regierung und Verwaltung, beschlossen. Im Folgenden können nur einige der wichtigsten genannt werden. Weitere Einzelheiten enthält das vom Bundestag herausgegebene dreibändige Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949-1999.

1956

Durch Grundgesetzergänzung erhält der Verteidigungsausschuss auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Außerdem wird das Amt eines Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages geschaffen. Der Wehrbeauftragte erhält 1965 das Rederecht im Bundestag.

1965

Der Bundestag beschließt - zunächst vorläufig, dann ab 1980 endgültig - die Einführung von Aktuellen Stunden, also Aussprachen zu Fragen von allgemeinem aktuellen Interesse.

1967

Zur Unterstützung der Bundesminister können Mitglieder des Bundestages zu Parlamentarischen Staatssekretären berufen werden.

1968

Im Zusammenhang mit der so genannten Notstandsverfassung wird für den Notstandsfall ein "Notparlament" - ein Gemeinsamer Ausschuss aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates - eingerichtet.

1969

Im Rahmen einer umfangreichen Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages (GO BT) wird unter anderem beschlossen, dass Ausschüsse Öffentliche Anhörungen (Hearings) von Sachverständigen und Interessenvertretern vornehmen können. Zur Vorbereitung von Entscheidungen des Bundestages über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe können Enquetekommissionen eingerichtet werden.

1970

Ausbau der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, unter anderem durch die Einrichtung von Fachbereichen.

1972

Der Bundestag beschließt Verhaltensregeln für seine Mitglieder sowie Vorschriften über die Registrierung von Verbänden, die so genannte Lobbyistenliste.

1975

Erweiterung der Rechte des Petitionsausschusses durch Grundgesetz-Ergänzung und ein entsprechendes Gesetz.

1976

Durch Grundgesetzänderung wird das Ende der Wahlperiode des Bundestages auf den Zeitpunkt des Zusammentritts des neu gewählten Bundestages festgesetzt. Damit kann es keine "parlamentslose Zeiten " zwischen dem Ende einer alten und dem Beginn einer neuen Wahlperiode mehr geben.

Der Bundestag regelt durch Gesetz die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten. Unter anderem wird die Besteuerung der Diäten eingeführt.

1978

Einrichtung einer Parlamentarischen Kontrollkommission zur Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes.

1980

Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung mit zahlreichen Änderungen der Redeordnung und der Ausschussverfahren.

1983

Einsetzung einer Europakommission zur Vorbereitung europapolitischer Entscheidungen, bestehend aus je 11 Mitgliedern des Bundestages und der deutschen Mitglieder des Europäischen Parlaments.

1985

Mit dem Gesetz über den Bundesrechnungshof wird unter anderem die Wahl der Präsidenten und der Vizepräsidenten durch Bundestag und Bundesrat eingeführt.

1986

Neufassung und Verschärfung der Verhaltensregeln für Mitglieder des Bundestages. Ergänzung der Geschäftsordnung um den Satz: "Jedes Mitglied des Bundestages folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen."

1987

Das seit einem Jahr im Gebäude des ehemaligen Wasserwerks tagende Plenum des Bundestages beschließt den Bau eines neuen Plenarsaals.

1989

Beschluss der Einrichtung eines Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag.

1990

Künftig wird der Bundesbeauftragte für den Datenschutz durch den Bundestag gewählt.
Einsetzung eines Ausschusses "Deutsche Einheit" zur parlamentarischen Begleitung des Einigungsprozesses.
Die bisher nicht voll stimmberechtigten Berliner Mitglieder des Bundestages erhalten volles Stimmrecht.
Zu Reden im Plenum können Abgeordnete nicht nur, wie bisher, Zwischenfragen stellen, sondern sich auch - mit Zustimmung des Redners - zu Kurzinterventionen (Zwischenbemerkungen mit Erläuterungen) melden. Dadurch sollen die Debatten lebendiger werden.
Einführung einer regelmäßigen Regierungsbefragung zu Fragen von aktuellem Interesse, vorrangig zur vorangegangenen Kabinettssitzung.

1991

Der Bundestag spricht sich für Berlin als dem künftigen Sitz von Parlament und Regierung aus.
Der Bundestag beschließt die Einsetzung einer Gemeinsamen Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat zur Beratung der mit dem Einigungsvertrag und der Verwirklichung der Europäischen Union erforderlich gewordenen Grundgesetzänderungen.

1992

Durch Grundgesetzänderung erhalten Bundestag und Bundesrat Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union.
Der vom Bundestag neu einzurichtende Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union wird im Grundgesetz verankert und erhält eine herausgehobene Rechtsstellung. Der Ausschuss wird erstmalig im Dezember 1994 bestellt.

1992

Fertigstellung und Einweihung des neuen Plenargebäudes in Bonn.

1993

Die Rechtsstellung der Fraktionen wird gesetzlich geregelt.

1994

Das Berlin/Bonn-Gesetz zur Umsetzung des Umzugsbeschlusses wird verabschiedet.

1995

Verabschiedung eines "Pakets" zur Parlamentsreform. Unter anderem werden Regelungen zur Abgeordnetenentschädigung, eine Reduzierung der Zahl der Abgeordneten ab der 15. Wahlperiode und die Einführung einer "Kernzeit-Debatte" zur Behandlung von grundlegenden Themen an Donnerstagen einer Sitzungswoche beschlossen.

1996

Auf Empfehlung der "Reformkommission zur Größe des Bundestages" wird die Zahl der Mitglieder des Bundestages ab der 15. Wahlperiode (ab 2002) auf 598 und die Zahl der Wahlkreise auf 299 festgelegt.

1999

Fertigstellung des im Inneren vollkommen neu gestalteten Reichstagsgebäudes und Umzug des Bundestages von Bonn nach Berlin in die neue Tagungsstätte des Parlaments.

2001

Schlüsselübergabe des neuen Paul-Löbe- Hauses mit Büros und Sitzungsräumen der Ausschüsse an Bundestagspräsident Thierse.

2002

Schlüsselübergabe des neuen Jakob-Kaiser- Hauses mit den Büros für Fraktionen und Abgeordnete an Bundestagspräsident Thierse.

2004

Mit der Einweihung des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses am östlichen Spreeufer, das der Bibliothek und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages aufnimmt, ist das Neubau-Programm des Bundestages abgeschlossen.

2005

Zum ersten Mal werden Verhandlungen eines Untersuchungsausschusses - des 2. Untersuchungsausschusses, der die Visapraxis des Auswärtigen Amtes aufklären soll - live im Fernsehen übertragen.

Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/chronik_btg
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