Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > Geschichte > Deutscher Parlamentarismus >
[ zurück ]   [ Übersicht ]

Wurzeln des Parlamentarismus

 
Märzrevolution 1848, Glorreicher Barrikaden. Revolution 1848/49: Strassenkaempfe in Berlin am 18./19. Maerz 1848. - "Glorreicher Barrikadenkampf der Berliner Buerger gegen das Militair, den 19. Maerz 1848". - Kreidelithographie
Märzrevolution 1848, Strassenkaempfe in Berlin am 18./19. Maerz 1848
© dpa
Lupe



18.5.1848: Erstes gesamtdeutsches Parlament

Die Voraussetzungen für die Entstehung einer parlamentarischen Demokratie in Deutschland waren im 19. Jahrhundert denkbar schlecht - das Land war in viele souveräne Einzelstaaten aufgeteilt.

Das Streben nach politischer Freiheit und nationaler Unabhängigkeit war aber nicht aufzuhalten - unter dem Druck der von den demokratischen Umwälzungen in Frankreich beeinflussten bürgerlich-revolutionären Aufstände wurden von den Fürsten im Jahre 1848 verfassungsgebende Versammlungen zugelassen, ein Wahlgesetz verabschiedet und die Nationalversammlung gewählt, die am 18. Mai erstmals in der Frankfurter Paulskirche zusammentrat.

Das war das erste gesamtdeutsche Parlament, dessen bedeutendste Leistung die Verabschiedung eines Verfassungswerkes der "Grundrechte des Deutschen Volkes" war. Die Bemühungen um die Einheit Deutschlands allerdings scheiterten; auch die Kompetenzen des Parlaments und die Wahlfreiheit wurden zunehmend eingeschränkt.

 

11.8.1919: Erste parlamentarische Demokratie

Statt der Weiterentwicklung der parlamentarischen Demokratie im Deutschen Reich wurde unter Bismarck die konstitutionelle Monarchie etabliert, in der Kaiser und Reichskanzler weitgehend unabhängig vom Reichstag regieren konnten.

Erst nach dem Ende des Ersten Weltkrieges brach die Monarchie endgültig zusammen - der Weg war frei für eine parlamentarische Regierungsform und eine neue Verfassung: Am 11. August 1919 wurde die Weimarer Reichsverfassung verabschiedet. Damit war der Reichstag wesentlicher Träger der gesetzgeberischen Gewalt.

 

1933-1945: Entmachtung des Parlaments

Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler begann das dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte. An die Stelle des Parlamentarismus trat ein totalitärer Unrechtsstaat, in dem eine Partei diktatorisch regierte.

Durch massive Drohungen und Terror gegenüber den Parlamentariern war es den Nationalsozialisten gelungen, im Reichstag das so genannte "Ermächtigungsgesetz" zu beschließen, das die Rechte der Volksvertretung außer Kraft setzte.

Parteien und Gewerkschaften wurden wie alle gesellschaftlichen Organisationen entweder gleichgeschaltet oder verboten. Oppositionelle Parlamentarier wurden Opfer von Verfolgung, Haft und Mord. Die Nationalsozialistische Herrschaft machte den Reichstag zu einer Versammlung uniformierter Statisten, die den Reden Hitlers zujubelten und dem Ausland die parlamentarische Legitimation der Diktatur vorgaukeln sollten.

 

7.9.1949: Erste Sitzung des Bundestages

Nach der nationalsozialistischen Diktatur und dem Ende des Zweiten Weltkrieges ließen die Besatzungsmächte im Sommer 1945 wieder Parteien und Gewerkschaften zu.

Im Jahre 1948 konnte auf Beschluss der westlichen Besatzungsmächte und der westdeutschen Länder in Bonn der "Parlamentarische Rat" zusammentreten, der am 8. Mai 1949 das Grundgesetz beschloss und die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ermöglichte.

Innerhalb weniger Monate waren die demokratischen Gremien wieder installiert: Im August wurde das Parlament gewählt, am 7. September 1949 war die Konstituierende Sitzung des Deutschen Bundestages. Der politische Aufbau der Bundesrepublik Deutschland hatte begonnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/geschichte/parlamentarismus/parl_1848_1949
Seitenanfang
Druckversion