Internationales
Europarat
Kurzdarstellung
Rechtsgrundlagen:
- Satzung des Europarates (BGBl. 1950 S. 263)
- Gesetz über die Wahl der deutschen Vertreter zur Parlamentarischen Versammlung (BGBl. II S. 1695, BGBl. I S. 379 und 2586)
- Geschäftsordnung
Zielsetzung:
- Schutz und Stärkung der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte
- Behandlung aktueller politischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen
- Förderung der kulturellen europäischen Identität
Anzahl der
Mitgliedstaaten:
46 sowie drei Länder als
Beobachter
Mitgliedschaft BRD
seit:
1950
Deutscher
Beitragssatz:
12,3 % (Beitrag zum Europarat
einschließlich Versammlung)
Gesamtzahl der
Delegiertensitze:
315 ordentliche und 315
stellvertretende Mitglieder
18 ordentliche Mitglieder (8:7:2:1) 18
Stellvertreter
Leiter:
Stellvertretender
Leiter:
Gremien:
- Präsidium (1 Präsident, 20 Vizepräsidenten, 5 Fraktionsvorsitzende sowie 10 Vorsitzende der Fachausschüsse)
- Ständiger Ausschuss
- 10 Fachausschüsse
Präsident:
René van der Linden
(Niederlande)
Sitz:
Straßburg
Plenartagungen:
4 x jährlich
Tagungsort:
Straßburg
- Politischer Ausschuss
- Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung
- Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie
- Ausschuss für Recht und Menschenrechte
- Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung
- Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten
- Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen
- Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitäten
- Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ausschuss der von den Mitgliedstaaten eingegangenen
Pflichten und Verpflichtungen
Ausschusssitzungen:
ca. alle 6 - 7 Wochen
Tagungsort:
Straßburg und Paris sowie in den
einzelnen Mitgliedsländern des Europarates
Amtssprachen:
Englisch und Französisch
Arbeitssprachen:
Englisch, Französisch, Deutsch,
Italienisch und Russisch
Quelle:
http://www.bundestag.de/internat/europarat/kurzdarstellung