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Europarat
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Kurzdarstellung

  • Satzung des Europarates (BGBl. 1950 S. 263)
  • Gesetz über die Wahl der deutschen Vertreter zur Parlamentarischen Versammlung (BGBl. II S. 1695, BGBl. I S. 379 und 2586)
  • Geschäftsordnung

  • Schutz und Stärkung der pluralistischen Demokratie und der Menschenrechte
  • Behandlung aktueller politischer, wirtschaftlicher und sozialer Fragen
  • Förderung der kulturellen europäischen Identität

46 sowie drei Länder als Beobachter

1950

12,3 % (Beitrag zum Europarat einschließlich Versammlung)

315 ordentliche und 315 stellvertretende Mitglieder

18 ordentliche Mitglieder (8:7:2:1) 18 Stellvertreter



  • Präsidium (1 Präsident, 20 Vizepräsidenten, 5 Fraktionsvorsitzende sowie 10 Vorsitzende der Fachausschüsse)
  • Ständiger Ausschuss
  • 10 Fachausschüsse

René van der Linden (Niederlande)

Straßburg

4 x jährlich

Straßburg

  1. Politischer Ausschuss
  2. Ausschuss für Wirtschaft und Entwicklung
  3. Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und Familie
  4. Ausschuss für Recht und Menschenrechte
  5. Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Bildung
  6. Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und kommunale und regionale Angelegenheiten
  7. Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen
  8. Ausschuss für Geschäftsordnung und Immunitäten
  9. Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
  10. Ausschuss der von den Mitgliedstaaten eingegangenen
    Pflichten und Verpflichtungen

ca. alle 6 - 7 Wochen

Straßburg und Paris sowie in den einzelnen Mitgliedsländern des Europarates

Englisch und Französisch

Englisch, Französisch, Deutsch, Italienisch und Russisch

Quelle: http://www.bundestag.de/internat/europarat/kurzdarstellung
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