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16. Wahlperiode
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G 10-Kommission

Artikel 10 des Grundgesetzes
Artikel 10 des Grundgesetzes
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Die G 10-Kommission entscheidet von Amts wegen als unabhängiges und an keine Weisungen gebundenes Organ über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes (Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst) durchgeführten Beschränkungsmaßnahmen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses nach Artikel 10 des Grundgesetzes (GG).

Die Kontrolle der G10-Kommission erstreckt sich dabei nicht nur auf die Überprüfung der ministeriellen Anordnung der Überwachungsmaßnahmen, sondern auf den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der mit den Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten durch die Nachrichtendienste des Bundes einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene.

Sie nimmt darüber hinaus Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern entgegen und prüft, ob eine unzulässige Beschränkung der Grundrechte des Einzelnen aus Art. 10 GG erfolgt.


Mitgliederliste der G 10-Kommission

Anzahl Mitglieder:

4

ordentliche Mitglieder

Stellvertreter

Dr. Hans de With

Volker Neumann

Erwin Marschewski

Rudolf Kraus

Dr. Max Stadler, FDP [HTML]

Rainer Funke

Ulrich Maurer, DIE LINKE. [HTML]

Dr. Bertold Huber

Die Mitglieder der G 10-Kommission müssen nicht Abgeordnete des Deutschen Bundestages sein.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kontrollgremien/g10/
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