Bildwortmarke des Deutschen Bundestages . - Schriftzug und Bundestagsadler
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > WISSEN > Glossar >
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

A  B  C - E  F  G  H - K  L - R  S - U  V - W  X - Z


Europäisches Parlament (EP)

Das Europäische Parlament (EP) ist das Gemeinschaftsorgan, das von den Wahlberechtigten in den 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewählt wird. Seine Ursprünge gehen zurück bis in die 50er Jahre und zu den Gründungsverträgen. Seit 1979 werden die EP-Abgeordneten direkt von den Bürgern gewählt. Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt. Jeder in das Wahlverzeichnis eingetragene EU-Bürger ist wahlberechtigt. Dem derzeitigen Parlament, das 2004 gewählt wurde, gehören 732 Abgeordnete aus allen EU-Mitgliedstaaten an.

Das EP hat drei wesentliche Aufgaben: gesetzgebende Gewalt zusammen mit dem Rat in vielen Politikbereichen, demokratische Kontrolle über die Organe der EU und insbesondere der Kommission und Mitentscheidung über die Ausgaben sowie Beschluss des Gesamthaushaltes der EU.

Die Arbeitsorte des EP liegen in Frankreich, Belgien und Luxemburg.

Quelle: http://www.bundestag.de/wissen/glossar/181214f
Seitenanfang
Druckversion