Trotz der derzeitig heißen Phase des Europa-Wahlkampfs herrschte im Deutschen Bundestag am 28. Mai Einigkeit über die Bedeutung der europäischen Verfassung - alle Fraktionen wollen sie, strittig ist nur die Frage, wer über den Verfassungsvertrag abstimmen soll. Ausgangspunkt der Diskussion war ein Antrag der FDP, das Grundgesetz zu ändern und die Verfassung dem Wähler als Volksentscheid vorzulegen. Damit standen die Liberalen fast allein auf weiter Flur, nur die Bündnisgrünen könnten sich mit einem solchen Schritt anfreunden, wenn auch der Bundesaußenminister gegenteiliger Meinung ist.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP, Werner Hoyer, begründete den Antrag der Liberalen vor allem damit, die Bürger sollten sich mit einem Ja zu dieser Verfassung bekennen, wie sich die FDP dies im Hinblich auf das Grundgesetz bereits bei der deutschen Vereinigung gewünscht hätte. In einigen europäischen Staaten steht diese Verfassung zur Abstimmung, in Deutschland habe man das Gefühl, es bestünde "Angst vor dem Volk". Dabei sei eine Legitimation durch das Volk auch in einer repräsentativen Demokratie durchaus wünschenswert.
Dem widersprach Rüdiger Veit von der SPD und nannte den FDP-Vorstoß "einen alten Hut", der bereits vor Jahren mit breiter Mehrheit abgelehnt worden war und jetzt vor dem Hintergrund der aktuellen Wahl wieder hervorgekramt würde. So habe man weder über die Einführung des Euro noch über die EU-Erweiterung abgestimmt - und es stelle sich die Frage, was bei einer Ablehnung passiere, denn es gebe bekanntlich keine Alternative. Die SPD sei aber grundsätzlich für mehr Mitwirkung des Volkes und befürworte deshalb das Instrument der Volksinitiative.
Für die CDU/CSU-Fraktion nannte der europapolitische Sprecher Peter Hintze den FDP-Vorschlag einen "Irrweg", weil das Grundgesetz die Regeln der repräsentativen Demokratie vorsehe. Wegen fehlender Alternative und dem Risiko der "Stimmungsmache" sei eine Volksabstimmung problematisch. Man baue so zusätzliche Hürden für Europa auf und setze es "Augenblicksstimmungen" aus. In England, wo eine solche Abstimmung vorgesehen ist, werde sie aber erst nach den Wahlen zum Unterhaus angesetzt, um sie bewußt von der Innenpolitik zu trennen.
Optimistisch zum Verfassungsentwurf äußerte sich Anna Lührmann von den Bündnisgrünen. Nach dem Auf und Ab der Regierungskonferenz seien gute Kompromisse erzielt worden. Man sei gegen neue Änderungen, die nur Angriffe auf die Verfassung sein könnten. Ohne innenpolitische Instrumentalisierung könne sie sich einen europaweiten Volksentscheid über die Verfassung vorstellen.
Die ablehnende Haltung der Union machte auch der rechtspolitische Sprecher Norbert Röttgen deutlich, er betonte, bereits die verschiedenen EWG- und sonstigen Europaverträge hätten Verfassungsqualität und seien ohne Bürgerbeteiligung legitimiert. Auch über das Grundgesetz hätten die Deutschen nicht abgestimmt, und dennoch zweifele niemand an der Legitimität. Mit dem Volksentscheid dürfe man nicht taktisch umgehen.
Der Vorsitzende der Projektgruppe Europäische Verfassung der SPD-Fraktion, Michael Roth, meinte, man solle nicht nur über die Ratifizierung, sondern mehr über die Inhalte reden - vor allem über die Frage, wie die Verfahren der Union verbessert und transparenter für den Bürger werden können. Roth warnte davor, an der EU-Grundrechtecharta "herumzufummeln". Zum Streitthema "Gottesbezug" meinte er, die säkularen Kräfte in Europa seien stark und man sollte deshalb nicht stur daran festhalten.
Es ist Schluss mit lustig, erklärte Bundesaußenminister Joschka Fischer, statt "wahlkampforientierter Schizophrenie" sei es wichtiger, am festgelegten Ratifizierungsverfahren festzuhalten. Fischer erläuterte den Stand der Verhandlungen. Es zeichne sich ab, dass die so genannte doppelte Mehrheit bei Entscheidungen akzeptiert werde, wenn auch zu der Staaten- und Bevölkerungsmehrheit noch Klauseln erarbeitet werden. Beim Haushalt gehe der Kompromiss in die Richtung, dass sich Parlament und Kommission einigen müssten. Dem Wunsche der kleineren Länder nach einem weiteren Sitz im Parlament werde wohl nachgekommen. In der Frage des religiösen Bezugs forderte Fischer die Ubernahme des Konventsvorschlages. Fischer schloss mit dem Appell: "Wir brauchen den Verfassungsvertrag."