Recht. Die Vorschriften über die Haftung aus dem Beförderungsvertrag und die Versicherungspflicht für Passagierschäden im Luftverkehrsgesetz sollen neu gefasst und inhaltlich an das künftige internationale und auf europäischer Ebene geltende Recht angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf (15/2359) vorgelegt. Dieser ergänzt den separaten Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) (15/2285).
Mit dem vorliegenden Durchführungsgesetz zum Montrealer Übereinkommen sollen Bestimmungen geschaffen werden, soweit sie das Recht der EG nicht enthält. Zum anderen solle die nationale luftverkehrsrechtliche Haftung für Passagierschäden, soweit Luftbeförderungen ihr im Hinblick auf die internationalen und europäischen Regelungen noch unterliegen, den durch das Übereinkommen gesetzten neuen Standards angeglichen werden.