Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 07-08 / 16.02.2004
Hartmut Hausmann Vierteljährliche Kontrolle

Eurostat prüft die Finanzen

In Zukunft werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, alle drei Monate alle wesentlichen finanziellen Transaktionen an das Statistische Amt der EU, Eurostat in Luxemburg, und der EU-Kommission in Brüssel zu übermitteln. Dazu gehören alle Formen der Verschuldung eines Staates, alle Anleihen, die auf nationalen und internationalen Märkten aufgelegt oder unmittelbar bei Finanzinstituten aufgenommen wurden sowie alle Verbindlichkeiten der unteren staatlichen Ebenen.

Die gelieferten Daten müssen den Definitionen entsprechen, wie sie im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene festgelegt wurden. Um eine möglichst weitgehende Vergleichbarkeit der nationalen Daten zu erhalten, werden in der Verordnung auch die Bedingungen festgelegt, unter denen Schätzungen und nicht von direkten Quellen stammende Informationen aufgenommen werden können.

Verordnung kann in Kraft treten

Rechtliche Grundlage dieser neuen Regelung ist ein Verordnungsentwurf der Kommission "über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staates", der vom Europäischen Parlament in Straßburg in zweiter Lesung einstimmig angenommen wurde. Da die Abgeordneten keine weiteren Änderungsanträge beschlossen, ist das Gesetzgebungsverfahren damit abgeschlossen und die Verordnung kann schon bald in Kraft treten. Bis zur vollen Anwendung der Verordnung im Juni 2005 sollen Zwischenfristen mit etwas verringerten Anforderungen gelten.

Die EVP-Abgeordnete Astrid Lulling aus Luxemburg erklärte als Berichterstatterin, dass die neue Regelung auch der Europäischen Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main zu verlässlicheren Statistiken verhelfen soll, wenn diese ihre vierteljährlichen Finanzberichte für die Eurozone veröffentlicht. In der Aussprache bezeichnete Lulling die Verordnung als längst überfällig, weil verlässliche Daten besonders für die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und damit für die Stabilität des Euro ausschlaggebend seien. Sie habe gehofft, dass die Verordnung schon vor Jahresende 2003 hätte in Kraft treten könne, doch eine Reihe von Mitgliedstaaten hätten plötzlich entdeckt, dass sie noch nicht ausreichend vorbereitet seien, um die Daten so schnell zu übermitteln.

Lulling sagte, sie habe mit der Zwischenfrist als zweitbester Lösung einverstanden erklärt, um ein langwieriges Schlichtungsverfahren zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zu vermeiden. Dies wäre nur denjenigen Mitgliedstaaten zugute gekommen, die ihre Mühe mit der Einhaltung des Stabilitätspaktes haben und deshalb an einer Verschleierung ihrer tatsächlichen Lage, besonders hinsichtlich der öffentlichen Verschuldung interessiert seien.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.