Umwelt. Die Bundesregierung will die Immissionshöchstmengen so bemessen, dass mit der Einhaltung der Zielwerte für die Immission von Schwefeldioxid und flüchtigen organischen Verbindungen die menschliche Gesundheit effektiv geschützt werden kann. Dies ist der Inhalt eines Verordnungsentwurfs (15/2407).
Außerdem sollen mit der Verordnung Einzelheiten der Messung der Ozonkonstellationen, der Gebietseinteilung und der Einschätzung der Luftqualität durch die Länder geregelt werden. Darüber hinaus soll der Bund dazu verpflichtet werden, bei grenzüberschreitenden Luftverschmutzungen zu den Nachbarstaaten Kontakt aufzunehmen. Den Angaben zufolge werden mit der Verordnung zwei europäische Richtlinien umgesetzt und die Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten von 1996 aufgehoben.
Bodenversäuerung bekämpfen
Der Bundesrat stimmte dem Verordnungsentwurf zu, nachdem die Regierung Änderungsvorschläge der Länderkammer eingearbeitet hatte. Weitere Änderungsvorschläge des Bundesrates lehnte die Regierung ab. Dazu gehörte die Forderung des Bundesrates, an der Entscheidung über das Programm zur Verminderung der Ozonkonzentration und zur Einhaltung der Immissionshöchstmengen beteiligt zu werden. Der Regierungsentwurf sieht in dieser Frage lediglich eine Anhörung der Länder vor.
Mit einem Gesetzentwurf (15/2410) will die Regierung die Gewässer- und Bodenversäuerung einschränken und emissionsbedingte Waldschäden sowie den Sommersmog bekämpfen. Zu diesem Zweck soll der Bundestag ein Luftreinhalteprotokoll der Europäischen Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1999 ratifizieren. Mit dem Luftreinhalteprotokoll soll europaweit die grenzüberschreitende Luftverunreinigung weiträumig bekämpft werden, heißt es in dem Entwurf. Die Exekutive erhofft sich außerdem den Schutz von Kulturdenkmälern und historischen Gebäuden sowie die geringere Anreicherung von Schwermetallen und organischen Verbindungen in Boden, Wasser, Vegetation und Lebewesen.
Die Länderkammer will den Gesetzentwurf so ändern, dass die Bundesregierung Änderungen des Protokolls und seiner Anhänge durch Rechtsverordnung nur mit Zustimmung des Bundesrates in Kraft setzen kann. Dies hat die Regierung in ihrer Gegenäußerung jedoch abgelehnt. Sie weist darauf hin, dass die Länderkammer bei zwei vorherigen Vertragsgesetzen zu Protokollen im Rahmen der Genfer Luftreinhaltekonvention keine Einwände gegen eine ausschließliche Ermächtigung der Bundesregierung gehabt habe. Sie hofft "im bundesstaatlichen Interesse" darauf, internationale Verpflichtungen unkompliziert umsetzen zu können. rab