Haushalt. Die Altschulden der landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen DDR sollen in Höhe von 33 Prozent abgelöst werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf (15/2468) der FDP-Fraktion vor, der am 12. Februar an die Ausschüsse überwiesen wurde.
Zudem solle die Rückzahlung der reduzierten Altschulden bei kapitalmäßiger Verzinsung innerhalb von fünf Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Der auf Grundlage des DM-Bilanzgesetzes zwischen Altschuldner und der Gläubigerbank vereinbarte Rangrücktritt solle bestehen bleiben; das Kreditinstitut solle in Höhe der reduzierten Altschulden in Vorleistung treten und dem Bund einen einmaligen Betrag in dieser Höhe zahlen. Das Ausfallrisiko für Zins und Tilgung der reduzierten Altschulden soll laut Gesetzentwurf im Insolvenzfall der Bund tragen. Die landwirtschaftlichen Unternehmen der ehemaligen DDR seien zum 1. Juli 1990 mit Kreditverbindlichkeiten in Höhe von rund 3,9 Milliarden Euro belastet gewesen. Die von der Regierung zur Lösung dieser Problematik getroffenen Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die landwirtschaftlichen Unternehmen in den neuen Ländern erfolgreich ihre wirtschaftliche Lage hätten stabilisieren können. Allerdings liege der Gesamtschuldnerbetrag nahezu unverändert bei 2 Milliarden Euro. Die FDP strebe, einen Auftrag des Bundesverfassungsgerichts aufgreifend, mit dem Gesetzentwurf eine endgültige Lösung der Altschuldenproblematik an. mik