Verbraucherschutz. Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag (15/2822) auf, Rahmenbedingungen für den Einsatz der grünen Gentechnik in der deutschen Landwirtschaft zu schaffen. Die EU habe durch die Aufhebung des De-facto-Moratoriums für die grüne Gentechnik zum April 2004 und durch die Verabschiedung der Freisetzungsrichtlinie und anderer Rechtsverordnungen neue Rahmenbedingungen für den Einsatz der grünen Gentechnik in Europa geschaffen. Damit Deutschland wettbewerbsfähig bleibe, müssten auch in Deutschland die Voraussetzungen für den Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft geschaffen und für Wissenschaft und Praxis ausreichend Freiräume für Forschung und Anbauprogramme gewährleistet werden.
Die Union verlangt von der Regierung, die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Bei der Umsetzung müsse Landwirten und Verbrauchern eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung der grünen Gentechnik eingeräumt werden. Derjenige Landwirt, der sich für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen entscheide, solle nur dann im Falle von Auskreuzungen auf eine Nachbarfläche haften, wenn er die Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht eingehalten habe. Wenn ein Nachbar wirtschaftliche Einbußen beim Verkauf seiner Produkte durch Auskreuzungen erleidet, soll dies nach Ansicht der CDU/CSU nur dann einen Anspruch auf Ausgleich begründen, wenn der EU-Schwellenwert von 0,9 Prozent überschritten ist.
Darüber hinaus dürfe eine Gesamtschuldregelung unter Verzicht auf das Kausalitätserfordernis nicht eingeführt werden, da dies mit erheblicher Rechtsunsicherheit verbunden wäre und so zur Verhinderung der Gentechnik in der Landwirtschaft führen könne. Zudem sei das Bundesstandortregister so zu gestalten, dass Übergriffe von Gentechnikgegnern auf Landwirte und deren Felder nicht möglich sind. Schließlich fordert die Fraktion, großflächige Erprobungsanbauten in Deutschland zu starten. pot