Gesundheit und Soziale Sicherung. Experten und Sachverständige begrüßen die Abschaffung der Phase des "Arztes im Praktikum" (AiP) für angehende Mediziner. Dies wurde anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung am 31. März deutlich.
Mit dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze (15/2350) soll eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt werden. Die Änderungen sollen für diejenigen gelten, die nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung am 1. Oktober 2004 ihr Studium abgeschlossen haben. Die Absolventen könnten nun direkt mit der Weiterbildung zum Facharzt beginnen. Dadurch würden der Arztberuf insgesamt und der Arbeitsplatz Krankenhaus wieder attraktiver, heißt es.
Der Marburger Bund begrüßte die Abschaffung der Berufsphase "Arzt im Praktikum", kritisierte jedoch die vorgesehenen Übergangsregelungen. Bei der jetzt vorliegenden Stichtagsregelung bestehe die Gefahr, dass Examenskandidaten ihr Studium unnötig verlängerten, um von der neuen Regelung zu profitieren.
Rechtsanspruch nicht gegeben
Auch die Absicht, in der Übergangsphase den Ärzten im Praktikum ein Assistenzarztgehalt zu zahlen, werde daran nichts ändern, zumal bisher ein Rechtsanspruch auf diese Vergütung nicht gegeben sei. Vielmehr müsse man den "Arzt im Praktikum" zum 1. Oktober 2004 "mit Stumpf und Stiel ausrotten", so der Marburger Bund, auch weil dadurch eine unnötige Hierarchieebene in den Krankenhäusern aufgelöst wäre.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) befürwortete grundsätzlich die vorgesehenen Regelungen, weil dadurch eine erhöhte Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus herbei geführt werden könne. Allerdings sei aufgrund der deutlichen Vergütungsunterschiede zwischen Arzt im Praktikum und Assistenzarzt nach dem Wegfall der AiP-Phase eine erhebliche Steigerung der Bruttopersonalkosten der Krankenhäuser die zwangsläufige Folge. Um Probleme bei der Übergangsregelung zu vermieden, plädierte auch die DKG für eine echte Stichtagsregelung, bei der zum 1. Oktober 2004 der "Arzt im Praktikum" generell abgeschafft werden solle.
Deutliche Kritik geübt
Nach der Verabschiedung einer neuen Approbationsordnung, die mehr Praxisorientierung für medizinische Studiengänge bringe, ist aus Sicht der Bundesärztekammer die Abschaffung der nachgelagerten "Arzt im Praktikum"-Phase sehr zu begrüßen. Deutliche Kritik übten die Experten an der vorgesehenen Stichtagsregelung.
Sie führe nicht nur zum Hinauszögern des Studienabschlusses, sondern bringe auch ein Nebeneinander von AiP-lern und Assistenzärzten im klinischen Ablauf, welches zu erheblichen Schwierigkeiten führen könne. Man plädiere daher ebenfalls für eine vollständige Aussetzung der AiP-Phase ab dem 1. Oktober 2004.
Die Fachtagung Medizin schloss sich dieser Forderung an. Zwar stelle der Gesetzgeber Gelder zur Verfügung, die einen finanziellen Ausgleich zwischen Ärzten im Praktikum und Assistenzärzten bringen sollten, doch bestehe die Gefahr, dass diese Gelder von den Krankenhäusern zurück gehalten würden.
"Erhebliche Mehrkosten"
Gegen eine vollständige Abschaffung des AiP-Status zum 1. Oktober 2004 sprachen sich die Spitzenverbände der Krankenkassen aus, da in diesem Fall mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen sei. Schon die in dem Gesetzentwurf enthaltene Regelung werde "sehr teuer". Es sei nicht auszuschließen, dass der von der Bundesregierung bereitgestellte Betrag von 300 Millionen Euro nicht reiche. hau