Das Parlament
Mit der Beilage aus Politik und Zeitgeschehen

Das Parlament
Nr. 28 / 05.07.2004
vom

Ansprüche der Kunden sollen gesetzlich abgesichert werden

Lebens- und Krankenversicherungen

Finanzen. Die Bundesregierung will gesetzliche Sicherungseinrichtungen für die Lebensversicherung und die Krankenversicherung schaffen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer Gesetze (15/3418) vorgelegt, den der Bundestag am 1. Juli zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat.

Beim Zusammenbruch eines Versicherers sollen die Versicherungsverträge auf Anordnung der Aufsichtsbehörde auf den Sicherungsfonds übertragen werden, der diese Verträge saniert. Dazu stellt der Fonds die erforderlichen Kapitalanlagen zur Verfügung und überträgt die Verträge anschließend an ein anderes Versicherungsunternehmen. Diese Aufgabe sollen private Einrichtungen wie die bereits bestehenden "Protektor AG" und "Medicator AG" übernehmen.

Eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes soll bewirken, dass die neuen Sicherungsfonds für die Lebens- und Krankenversicherung von der Körperschafts- und damit auch von der Gewerbesteuer befreit werden, da sie nicht gewinnorientiert arbeiten. Diese Regelung gelte bereits für die Einlagensicherungsfonds der Banken.

Gleichzeitig ist geplant, das deutsche Aufsichtssystem über Rückversicherungen an internationale Standards anzupassen und ein Zulassungsverfahren entsprechend demjenigen für Erstversicherer einzuführen. Darüber hinaus will die Regierung der Aufsichtsbehörde bessere Eingriffsmöglichkeiten gegenüber Versicherungs-Holdinggesellschaften und Inhabern wesentlicher Beteiligungen geben. Dies sei notwendig, heißt es zur Begründung, um zu verhindern, dass die Aufsicht durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten umgangen wird. Eine weitere Änderung betrifft das Gesetz zur Neuordnung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen. Diese zahlt den Angaben zufolge Renten für ehemalige Bedienstete der Privateisenbahnen, die bis 1952 von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgenommen waren.

Nachdem diese Ausnahmevorschriften aufgehoben worden seien, sei die Kasse nur noch als Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorgung für Verkehrs- und Versorgungsbetriebe tätig. Da der Anteil des vom Bund finanzierten Geschäfts kontinuierlich zurückgehe, will die Regierung den öffentlich-rechtlichen Status der Kasse aufheben. Die geplante Änderung des Kreditwesengesetzes betrifft Anpassungen an neue Geldwäsche-Bestimmungen des vierten Finanzmarktförderungsgesetzes, die dort "versehentlich nicht mitgeregelt worden waren".

Der Bundesrat tritt in seiner Stellungnahme unter anderem dafür ein, dass die Medicator AG und die Protektor AG gesetzlich damit betraut werden, im Sicherungsfall tätig zu werden. Zur Begründung heißt es, die von Krankenversicherungsunternehmen freiwillig gegründete Medicator AG und die von den Lebensversicherern gegründete Protektor AG könnten Beitragsinkasso und Schadensbearbeitung nahtlos fortsetzen und die Versicherungsverträge in andere Tarifbestände einbetten. Die Sicherungsfonds könnten dies nicht. Es sei nicht zweckmäßig, wenn im Sicherungsfall eine langwierige Suche nach einem Privaten erforderlich wäre, der diese Aufgabe übernehmen könnte. Die Bundesregierung hält eine solche Ergänzung in ihrer Gegenäußerung für unnötig.


Ausdruck aus dem Internet-Angebot der Zeitschrift "Das Parlament" mit der Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte"
© Deutscher Bundestag und Bundeszentrale für politische Bildung, 2006.