Sport. Abgelehnt hat der Sportausschuss am 22. September einen Antrag der CDU/CSU, durch Ausweitung der Steuerbefreiungen "internationale sportliche Großveranstaltungen" gleichermaßen zu fördern (15/544). Die Ablehnung erfolgte mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP.
Um zur Klärung fraglicher Entscheidungen beizutragen hatte eine Vertreterin des Bundesministeriums für Finanzen an zwei konkreten Beispielen, die negativ beschieden beziehungsweise noch nicht entschieden sind, das Prozedere der Antragstellung von Sportverbänden auf Förderung zur Durchführung internationaler sportlicher Großveranstaltungen auf dem Wege von Steuererleichterungen dargelegt.
Kriterienkatalog gefordert
Danach muss unter anderem ein Sportverband bei der für ihn zuständigen Landesfinanzverwaltung einen Antrag stellen, der "normalerweise" auch bei negativem Bescheid in die zweimonatig tagende Sitzung aller 16 Bundesländer sowie der Bundesfinanzverwaltung eingebracht und dort endgültig entschieden wird.
Kritisch äußerten sich Mitglieder aller Fraktionen zu der Tatsache, dass eine Beurteilung durch die Landesfinanzbehörde jeweils auf Referentenebene erfolgt. Die Oppositionsfraktionen forderten deshalb grundsätzlich einen Kriterienkatalog, nach dem eine steuerliche Förderung stattfinden könne und verwiesen dabei auch auf das Prozedere etwa im Kulturbereich, wo es klare Förderkriterien gebe.
Die Oppositionsfraktionen monierten, lediglich auf Ausnahmekriterien von "herausragender internationaler Bedeutung" - wie etwa beim "Confederation Cup" zu verweisen - sei wenig hilfreich. Neben der Aufrechnung von steuerlichen Mindereinnahmen durch Befreiung und zu erwartenden Mehreinnahmen durch internationale Besucher müsse es auch noch eine sportpolitische Bedeutung geben. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass steuerbefreite internationale Sportveranstaltungen nicht dennoch höhere Steuereinnahmen auf anderer Ebene mit sich bringen könnten.
SPD und Bündnis 90/Die Grünen nannten die Initiative der Union in sofern "nicht wirklich aufrichtig", als ein solcher Antrag mit dem entsprechenden Rückhalt durch den Bundesrat und mit der Mehrheit seiner unionsgeführten Länder gestellt werden sollte. "Allein aus diesem Grund und ohne auf noch weitere Ungereimtheiten einzugehen", werde der Antrag der CDU/CSU abgelehnt. wol