Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat es am 24. September mit Koalitionsmehrheit abgelehnt, langfristig die Förderung der Existenzgründung von Arbeitslosen neu zu ordnen. Dies hatte die CDU/CSU in einem Antrag (15/3707) verlangt. Sowohl das Überbrückungsgeld als auch die Subventionen für Ich-AGs sollten zu einem einheitlichen Förderinstrument zusammengeführt werden, so das Anliegen der Fraktion. Die Bundesregierung sollte einen Gesetzentwurf vorlegen, der beide Instrumente zusammenführt. Zur Begründung hieß es, obwohl die Bundesregierung die Ich-AG großzügig subventioniere, hätten bislang lediglich rund 190.000 Arbeitslose davon Gebrauch gemacht. Dies seien rund 80 Prozent weniger als angekündigt. Hinzu komme, dass seit Beginn der Ich-AG-Förderung Anfang 2003 bereits gut 30.000 dieser Kleinstunternehmer wieder aufgegeben hätten. Derzeit würden nur noch 157.356 Ich-AGs von der Bundesagentur für Arbeit finanziell unterstützt. Beim Überbrückungsgeld würden Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen und ein solides Geschäftskonzept vorweisen, aus Beitragsmitteln gefördert. Über 70 Prozent der so unterstützten Existenzgründer seien drei Jahre später immer noch erfolgreich am Markt tätig. vom