Antwort auf Große Anfrage der Union
In den letzten zehn Jahren haben sich die Einkünfte selbstständiger Künstlerinnen und Künstler nominal leicht positiv entwickelt, bleiben aber im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen unter dem Durchschnitt. Dies erklärt die Regierung in der Antwort ( 15/2275) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 15/1402). Deswegen habe die ab Januar 2003 eingeführte bedarfsorientierte Grundsicherung für rund 97.000 selbstständige Künstler der Bildenden Kunst, Musik und Darstellenden Kunst, die über die Künstlersozialkasse in den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen versichert sind, eine besondere Bedeutung .
Das Jahreseinkommen betrug laut Aufstellung 1994 im Durchschnitt 10.172 Euro und 2003 im Durchschnitt 11.144 Euro. Da aber nicht alle selbstständigen Künstler in die Künstlersozialkasse einzahlen und dort nur Schätzeinkommen gemeldet werden, sei die Aussage zum Einkommen mit Einschränkungen zu sehen. Auch über Einkünfte angestellter Künstler gebe es in den Arbeitsmarktstatistiken keine gesonderten Erhebungen. Eine einheitliche Kulturstatistik liege auch deshalb nicht vor, weil die Zuständigkeit des Bundes für diesen Bereich von den Ländern bestritten werde.
Erstmals erscheine 2004 ein von Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteter Kulturfinanzbericht als Ergebnis der "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kulturstatistik" von 2003. Begrüßt wird auch die Einsetzung der Enquetekommission "Kultur in Deutschland", deren Arbeit sich ebenfalls mit der sozialen Lage der Künstler befassen werde. Zur Aufgabe, die wirtschaftliche und soziale Lage von Künstlern und Kulturschaffenden zu verbessern, wird auch auf die Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz im Jahr 2000, auf die Reformen der Besteuerung ausländischer Künstler 2002, auf das neue Urhebervertragsrecht seit 2002 und auf das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft seit September 2003 verwiesen.
In einem zweiten Gesetz zum Urheberrecht sollen auch die lange geforderte Ausstellungsvergütung und das Künstlergemeinschaftsrecht aufgenommen werden. Dabei könnten aber günstigere Bedingungen für den Kunstmarkt mit dem Bestreben kollidieren, die wirtschaftliche Lage der Künstler zu verbessern.