Gefahrenvorsorge
Um den zivilen Bevölkerungsschutz als Säule im nationalen Sicherheitssystem herauszustellen, will die Regierung ein Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe errichten. Das geht aus einem Gesetzentwurf ( 15/2286) hervor.
Dem Amt sollen Aufgaben und Zuständigkeiten des Bundes nach dem Zivilschutzgesetz übertragen werden. Neben Planung und Vorbereitung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Gefahren und der Vorsorgeplanung zum Bevölkerungsschutz geht es vor allem um die Weiterentwicklung der Zivilschutztechnik. Den Kern des neuen Bundesamtes bilde die Zentralstelle für Zivilschutz im Bundesverwaltungsamt, heißt es. Mit der Errichtung des Bundesamtes ziehe die Regierung die strukturelle Konsequenz aus der von Bund und Ländern verabredeten "Neuen Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland". Dieses Konzept fordere ein verändertes strategisches Denken und die verstärkte Zusammenarbeit bei großflächigen oder nationalen Gefahrenlagen.