Schwerbehindertenrecht
Das gesamte Feststellungsverfahren im Schwerbehindertenrecht und die Ausweisgestaltung soll überprüft werden. Dafür spricht sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/2318) aus, der wortgleich ist mit einem zuvor von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf ( 15/1783). Im Interesse der Antragsteller und der Versorgungsverwaltungen müsse es das Ziel sein, das Feststellungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zur Begründung schreibt die Länderkammer, das jetzige Verfahren sei mit erheblichem Aufwand mit einer Vielzahl praktischer Probleme verbunden. Die Fristen erweckten bei den Antragstellern unrealistische Erwartungen, die angesichts der Realität in den Versorgungsverwaltungen der Länder nur zu einer beinahe zwangsläufigen Enttäuschung und noch mehr Beschwerden, Petitionen und sogar zu Schadensersatzforderungen führten. Die unrealistischen Fristen sorgten außerdem für anhaltende Demotivation der Mitarbeiter in den Versorgungsverwaltungen. In ihrer Gegenäußerung kündigt die Bundesregierung an, in dieser Angelegenheit im laufenden Jahr Gespräche mit den Ländern aufzunehmen.
Darüber hinaus fordert die Länderkammer die Regierung auf, zum Jahr 2007 das Anzeigeverfahren mit dem Ziel neu zu regeln, es in das sozialversicherungsrechtliche Verfahren der Datenerfassung und Datenermittlung einzubinden. Die Exekutive schreibt dazu, sie werde diese Vorschläge zeitnah gemeinsam mit den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Einem weiteren Vorschlag der Länderkammer stimmt die Bundesregierung zu.
Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass die Rehabilitationsträger die Integrationsdienste auch tatsächlich in Anspruch nehmen. In der Vergangenheit sei es bereits nach geltendem Recht möglich gewesen, dass Rehabilitationsträger die Integrationsdienste bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch konkrete Beauftragungen beteiligen können.