Bundesanstalt für Arbeit
Der Bundesfinanzminister hat im Dezember 2003 der Bundesanstalt für Arbeit (BA) einen weiteren Zuschuss in Höhe von 3,3 Milliarden Euro bewilligt. Dies geht aus einer Unterrichtung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) hervor, den der Haushaltsausschuss am 14. Januar zur Kenntnis genommen hat. Damit betrug der Bundeszuschuss im vergangenen Jahr insgesamt 6,8 Milliarden Euro, da im Mai schon einmal eine überplanmäßige Ausgabe von 3,5 Milliarden Euro bewilligt worden war.
Das BMF begründet die weitere überplanmäßige Ausgabe mit Beitragsmindereinnahmen von 2,8 Milliarden Euro und Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld in Höhe von bis zu 4,8 Milliarden Euro. Die finanziellen Auswirkungen im BA-Haushalt seien Folgen der konjunkturellen Entwicklung. Durch den Rückgang der Beschäftigtenzahlen gebe es weniger Beiträge und durch höhere Arbeitslosenzahlen müsse mehr Arbeitslosengeld gezahlt werden. Diesen Mehrausgaben ständen Minderausgaben bei den Leistungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gegenüber.
Der für 2003 vorgelegte Nachtragshaushalt sieht für den BA-Zuschuss insgesamt 7,5 Milliarden Euro vor, heißt es weiter. Wegen der Anrufung des Vermittlungsausschusses werde der Etat erst in diesem Jahr rückwirkend in Kraft treten können. Da jedoch Mehrausgaben über die bereits im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe bewilligten 3,5 Milliarden Euro hinaus absehbar seien, müsse der zusätzliche Bedarf durch eine weitere überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden. Der Mehrbedarf werde wegen der günstigeren Finanzentwicklung bei der BA um 0,7 Milliarden Euro geringer eingeschätzt als im Nachtragshaushalt.