Emissionshandel
Umweltschutz. Im Rahmen der Ausgestaltung des Handels mit Emissionsrechten ab dem 1. Januar 2005 will die Bundesregierung darauf achten, dass der Standort Deutschland für eine effiziente Energieproduktion unter Einfluss von modernen Kohlekraftwerken gesichert und Arbeitsplätze in den energieintensiven Industrien erhalten bleiben. Darauf will die Regierung in der Ausgestaltung des Nationalen Allokationsplans (NAP) für die Emissionsrechte Rücksicht nehmen. Den Verteilungsplan muss sie zum 31. März bei der EU-Kommission in Brüssel einreichen. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 15/2390) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU ( 15/1282) hervor.
Der Emissionshandel begünstige Technologien, die für einen verminderten Ausstoß von beispielsweise Kohlendioxid sorgten. Die Arbeiten am Nationalen Allokationsplan seien noch nicht abgeschlossen, so dass Angaben über das Mengengerüst derzeit nicht möglich seien. Man sei inzwischen so weit, dass die Ressortabstimmung demnächst eingeleitet werden könne, schreibt die Regierung weiter. Wesentliche Teile des NAP würden als Gesetz verabschiedet.
Laut Antwort will die Regierung für Neuanlagen Emissionsrechte aus einem Reservefonds bereitstellen. Für dieses Kontingent werde ein Teil des Gesamtbudgets der am Handel mit Emissionsrechten teilnehmenden Anlagen reserviert. Derzeit prüft die Regierung, ob bei Neuanlagen, die andere Betriebe ersetzen, Zertifikate übertragen werden können.
Nach Angaben der Regierung können Emissionsminderungen, die im Zeitraum zwischen 1990 und 2002 erzielt wurden, als so genannte Vorleistungen ("Early Action") anerkannt werden. Voraussetzung hierfür sei laut EU-Richtlinie, dass diese Emissionsminderungen weder durch reine Anlagenstilllegungen noch durch Produktionsrückgänge erreicht wurden. Auch dürften sie weder wesentlich durch öffentliche Mittel gefördert noch auf Grund gesetzlicher Vorgaben vorgenommen worden sein. Die Regierung will im Rahmen des NAP darlegen, ob und wie Early Action berücksichtigt wird. Auch will sie bei der Aufstellung des Allokationsplans die Regelungen des Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetzes angemessen berücksichtigen, so dass eine Doppelprivilegierung ausgeschlossen ist.
Die Exekutive beruft sich in ihren Erläuterungen auf Angaben der EU-Kommission, wonach die weltweiten Kohlendioxid-Emissionen im Durchschnitt um 2,1 Prozent pro Jahr ansteigen werden. Von 1990 bis 2030 würden sich demnach die weltweiten Kohlendioxid-Emissionen von rund 21 Milliarden Tonnen auf rund 45 Millionen Tonnen erhöhen. Für die EU werde ein Anstieg von 18 Prozent gegenüber 1990 prognostiziert; für die USA liege die Erwartung bei einem Anstieg von 50 Prozent im Jahre 2030. Während die Entwicklungsländer vor 14 Jahren noch 30 Prozent des Gesamtausstoßes verursachten, werden sie einer Studie zufolge im Jahre 2030 für fast die Hälfte der Kohlendioxid-Emissionen verantwortlich sein, heißt es in der Antwort.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass der Emissionshandel dafür sorgen kann, dass die Treibhausgas-Emissionen dort vermindert werden, wo dies am kostengünstigsten ist. Die Exekutive nutze alle Möglichkeiten für eine schlanke Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie. Dies gelte zum Beispiel für die Regelungen bei Erteilung von Genehmigungen zur Emission von Treibhausgasen durch Altanlagen. Eines der zentralen Anliegen der Bundesregierung sei die ökologisch wirksame und gleichzeitig ökonomisch effiziente Ausgestaltung des Emissionshandels, heißt es in der Antwort weiter.