Gemeinsame Sitzung mit französischem Rechtsausschuss
So sei der Gesetzentwurf zur Schaffung einer Antidiskriminierungsbehörde bereits in erster Lesung von der Nationalversammlung angenommen worden. Auch soll künftig laut dem französischen Gesetz die "Anstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegenüber Menschen auf Grund ihrer geschlechtlichen oder sexuellen Orientierung" unter Strafe gestellt werden. Die europäische Direktive vom 29. Juli 2000 zum Prinzip der Gleichbehandlung sei so im Wesentlichen umgesetzt worden.
Das französische Rechtssystem, erklärte Clément, reagiere zum einen repressiv, indem es Diskriminierung deutlich bestrafe. Zum anderen seien aktive Ins-trumente geschaffen worden, um Gleichbehandlung und Gleichstellung zu fördern. So sei es nach dem Prinzip der umgekehrten Beweislast Aufgabe des Beschuldigten, seine Unschuld zu beweisen, zum Beispiel, wenn es tatsächlich objektive Gründe für eine Kündigung einer Person gegeben habe. Über Recht und Unrecht entscheide dann eine höhere richterliche Instanz, sagte Clément weiter.
Die SPD-Fraktion begrüßte diesen Weg und betonte, Antidiskriminierungsgesetze seien weniger ein strafrechtliches Problem als der Versuch, das Zusammenleben der Menschen mit rechtlichen Instrumentarien zu begleiten. Diskriminierte Menschen sollten Beistand und Unterstützung erfahren, insbesondere im Verlauf von Prozessen. Die CDU/CSU-Fraktion brachte ihre Zweifel an der Praktikabilität solcher Gesetze zum Ausdruck. Die strafrechtliche Verfolgung treffe vermutlich eher "die Dummen als die Bösen". Auch seien solche Maßnahmen letztlich nicht geeignet, um einen Mentalitätswandel in der Bevölkerung herbeizuführen.
Die FDP-Fraktion kritisierte, das Prinzip der umgekehrten Beweislast sei ein "außerordentlich problematischer Weg". Zudem sei die Errichtung einer Behörde nicht das rechte Mittel, um Toleranz und Respekt gegenüber Minderheiten zu fördern. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen warf die Frage des sachlichen Differenzierungsgrundes auf. Wem obliege es zu beweisen, dass eine bestimmte Maßnahme gerechtfertigt sei und keine Diskriminierung darstelle?
Pascal Clément machte deutlich, dass sich der Kampf gegen die Diskriminierung nicht nur auf Gesetze gründen lasse. "Gesetze können viel, aber nicht alles." Viel wichtiger sei es, den Umgang mit Minderheiten langfristig zu verbessern und durch die Gesetzgebung "nach und nach das Denken des Einzelnen" zu verändern. joh