Experten sehen Übernahme skeptisch
Die KfW bezog sich in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf den Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, wonach die aus dem ERP-Sondervermögen finanzierte Wirtschaftsförderung neu geordnet werden solle. Zweck der Übertragung des Vermögens auf die KfW sei es, Synergieeffekte zu nutzen und 2 Milliarden Euro an den Bundeshaushalt abzugeben, sagte der KfW-Vorstandssprecher Hans W. Reich in der Anhörung. Mit den übrigen 8,4 Milliarden Euro würde dieselbe Mittelstandsförderung betrieben wie bisher. Mit den 2 Milliarden Euro könne die KfW bei 4,1 Prozent Zinsen 82 Millionen Euro im Jahr erwirtschaften. Dabei bleibe die bisherige ERP-Wirtschaftsförderung in Volumen und Intensität gesichert; die Förderprogramme würden fortgesetzt.
Dagegen hielt der Bundesverband Deutscher Banken die Übertragung für nicht erforderlich, um der KfW zusätzlichen Spielraum für ihre Förderaufgaben zu geben. Zu prüfen wäre, hieß es in der schriftlichen Stellungnahme, ob eine optimierte Vermögensverwaltung nicht besser durch eine Übertragung auf ein Fi-nanzunternehmen gewährleistet werden könnte.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag vermutete, dass die Übertragung vom "starken Motiv" des Bundesfinanzministeriums geleitet ist, auch künftig auf die KfW als Financier in der Haushaltsnot zurückgreifen zu können. Das Effizienzargument der Regierung sei nicht stichhaltig. Das operative Fördergeschäft werde ohnehin längst von der KfW im Auftrag und gegen Entgelt vorgenommen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks stellte fest, dass die KfW-Förderinstrumente beim Mittelstand nur zurückhaltend ankommen, weil die Hausbanken wenig Interesse hätten, die KfW-Mittel "durchzuleiten".
Professor Christian Waldhoff aus Bonn stellte die Frage nach einem "demokratischen Defizit" aufgrund einer Übertragung an die KfW. Die "Entpolitisierung" und "Entparlamentarisierung" der Verwaltung des Vermögens könnte zu einer Situation führen, in der die politische und rechtliche Verantwortung des Bundes gegenüber den USA als ursprünglichem Spenderland nicht mehr wahrgenommen wird. In dem Abkommen mit den USA aus dem Jahr 1949 gebe es einen Artikel über die Unterrichtung der Öffentlichkeit. Die Einwirkungsmöglichkeiten seien "eher begrenzt", so Waldhoff. Der Verwaltungsrat sei politisch nicht direkt steuerbar, der Bund würde auf Einwirkungsmöglichkeiten verzichten.
Waldhoffs Kollege Andreas Pfingsten vom Institut für Kreditwesen der Universität Münster hielt Effizienzgewinne für denkbar. Bei einer geeigneten Umsetzung der Übertragung muss sich seiner Ansicht nach der Einfluss des Gesetzgebers auf die Förderpolitik nicht verringern.
Der Vizepräsident des Bundesrechnungshofes, Norbert Hauser, bewertete die Pläne kritisch, weil das Substanzerhaltungsgebot des ERP-Vermögens aufgehoben werden müsste. Die langfristigen Erträge des ERP mit der Möglichkeit der Mittelstandsförderung würden einem kurzfristigen Staatsverbrauch geopfert.
Im Finanzausschuss sagte KfW-Sprecher Reich am 29. Oktober, die KfW könne ihre Programme zur Mittelstandsförderung nur betreiben, wenn ihr die Erträge aus dem Geschäft mit Exportfinanzierungen zur Verfügung stehen. Er bezog sich damit auf die neue IPEX-Bank der KfW-Bankengruppe, die als Spezialbank die Projekt- und Exportfinanzierung übernimmt. Banken haben nach den Worten des Vorstandssprechers durch ihre Informationstechnik heute die Möglichkeit, ihre Produktkosten zu definieren. Sie müssten zu einer Standardisierung ihrer Kredite und zu einer Vereinfachung ihrer Risikoanalyse kommen.
Zur aktuellen Situation sagte Reich, die Bank habe 2003 260 Millionen Euro Gewinn gemacht. Die Eigenkapitalsituation sei hervorragend. "Wir sind eine gesunde, gut aufgestellte und starke Bank", betonte er. Die KfW sei verpflichtet, ihre Gewinne dem Eigenkapital zuzuführen. Als Wunsch an die Politik merkte Reich an, sie solle die KfW unterstützen und dafür werben, dass die anderen Banken bei der Fördertätigkeit mitwirken. Ein Direktvertrieb der KfW sei rechtlich nicht möglich. Die KfW wolle auch nicht am Bankensektor vorbei am Markt agieren. Dies würde zu einer Wettbewerbssituation zwischen Förderbanken und Geschäftsbanken führen. vom