Deutsche- Welle-Gesetz geändert
Kultur und Medien. Die Deutsche Welle erhält ein neues Aufgabenprofil und mehr finanzielle Sicherheit. Der Bundestag hat dazu am 28. Oktober einstimmig einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung ( 15/3278) angenommen. Vorausgegangen war ein langer Diskussionsprozess in den zuständigen Bundestagsausschüssen für Kultur und Medien, Haushalt und Auswärtiges. Dabei spielte vor allem die Frage der größeren Planungssicherheit und der Selbstbewirtschaftung der Mittel für den Sender eine Rolle.
Die Deutsche Welle soll nun laut Gesetz künftig zusätzlich zu ihrer weltweiten Informationsaufgabe Deutschland in seiner kulturellen Vielfalt präsentieren. Auf die Vorgabe materieller Regelungen werde dabei "weitgehend" verzichtet, um die Autonomie des Senders zu wahren. Ein wesentliches Ziel der Novellierung sei unter anderem eine stärkere Kooperation der Deutschen Welle mit der ARD und dem ZDF sowie mit anderen Auslandssendern. Zudem würden mit der Neuregelung die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Internets als zusätzlichen Übertragungsweg für die Angebote des Auslandssenders geschaffen. Die Novelle verpflichtet überdies den Sender, sein Angebot künftig über einen Zeitraum von vier Jahren zu planen. Er sei frei darin, wie er diese Ziele erreicht. Allerdings sei er verpflichtet, seine Planungen gegenüber dem Bundestag, der Bundesregierung und der Öffentlichkeit plausibel darzustellen und zu begründen. Finanziell soll für den Auslandssender eine "verlässlichere" finanzielle Planungsgrundlage geschaffen werden, welche die Budgethoheit des Bundestages beachtet. Aufgenommen in die Neufassung des Gesetzes wurden die Einwände des Bundesrates zu Jugendschutzbestimmungen. bes