Abkommen mit den Niederlanden
Finanzen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zu einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden ( 15/4026) vorgelegt, den der Bundestag am 28. Oktober zur Beratung an den Finanzausschuss überwiesen hat. Dabei geht es um grenzüberschreitende Gewerbegebiete beiderseits der deutsch-niederländischen Grenze. Wie es heißt, sei in diesen Gebieten in einer Mehrzahl steuerlicher Einzelfälle eine eindeutige Abgrenzung der Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten aufgrund "grenzüberschreitender fester Geschäftseinrichtungen" nicht möglich. Bei den dortigen Unternehmen würden die Einkünfte im jeweiligen Wohnsitzstaat besteuert. Die international übliche Besteuerung am Sitz der Betriebsstätte werde nicht angewendet. Bei Arbeitnehmern, die in einem Unternehmen tätig sind, das genau auf der Grenze zwischen beiden Staaten liegt, sollen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einheitlich an den Staat abgeführt werden, an den der Arbeitnehmer seine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. vom