Antrag des Landes Hessen angenommen
Sowohl die gewerbliche Unfallversicherung als auch das Insolvenzgeld sind aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung dringend reformbedürftig. Wirtschaftsminister Walter Hirche (FDP) stellte in der Bundesratssitzung am 17. Dezember 2004 einen Entschließungsantrag vor, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, in dieser Frage umgehend gesetzgeberisch tätig zu werden. Aus Sicht Hirches sind die Probleme der gesetzlichen Unfallversicherung unverkennbar. Für die Unternehmen würden sich daraus jährliche Belastungen von über neun Milliarden Euro ergeben, wobei allein zehn Prozent der Aufwendungen auf Verwaltungskosten entfielen. Trotz einer rückläufigen Zahl von Arbeitsunfällen seien die Beiträge in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, was bei vielen Unternehmen die schwierige wirtschaftliche Situation zusätzlich verschärfe. In dem System der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften und dem fehlendem Wettbewerb sei der Grund dafür zu finden, dass es zu wenig Anreize gebe, der Kostensteigerung entgegen zu wirken. Reformbedarf gebe es auch beim Insolvenzgeld. Nach einer Steigerung von über 200 Prozent in den letzten zehn Jahren sei es zu einem spürbaren Kostenpunkt geworden, der den Faktor Arbeit zusätzlich belaste und neu justiert werden müsse. Die jetzige Regelung entspreche dem Schwungradsystem: Durch zunehmende Insolvenzen steige die Belastung der noch existierenden Unternehmen, so dass einige ebenfalls Insolvenz anmelden müssten, was wiederum die Beiträge der weniger gewordenen Unternehmen erhöhe.
Auf Antrag des Landes Hessen hat der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der die Befristung der im Rahmen von Hartz IV aufgelegten Ein-Euro-Jobs verlangt wird. Außerdem wird verlangt, die Teilnehmer solcher Maßnahmen weiterhin als arbeitslos zu führen.
Ansonsten, so Jochen Riebel (CDU), Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, bestehe die Gefahr des "Schönrechnens" der Arbeitslosenzahlen. Dies sei nicht hilfreich, da dadurch das tatsächliche Ausmaß der Arbeitslosigkeit in Deutschland verfälscht würde. Er sehe in den Zusatzjobs ein durchaus taugliches Instrument, um Arbeitslose auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Es müsse allerdings Sorge dafür getragen werden, dass dadurch nicht reguläre Arbeitsplätze verloren gingen.
Um eine Übernahme der Trägerschaft der Akademie der Künste durch den Bund zu verhindern, hat der Bundesrat eine dahingehende Gesetzesvorlage abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gesetz, dem der Bundestag schon zugestimmt hat, sieht vor, die Trägerschaft für die Akademie von den Ländern Berlin und Brandenburg auf den Bund zu übergeben.
"Keine hohe Kunst, sondern in hohem Maße gekünstelt" sei das Gesetz, so Baden Württembergs Staatsminister Rudolf Köberle (CDU). Er habe Verständnis für die finanziellen Bedrängnisse der Länder Berlin und Brandenburg. Keinerlei Verständnis habe er jedoch für die Absicht der Bundesregierung, bei dieser Gelegenheit "ihren Fuß in die Tür der Kulturpolitik" setzen zu wollen. Dies sei ein Angriff auf die Kulturhoheit der Länder, der nicht hingenommen werden könne. Der Bund versuche, die Akademie "zu kapern", so Köberle. Dies sei illegal und schade dem Föderalismus.