Gegen Pestizide in Lebensmitteln
Mit deutlicher Mehrheit hat das Europäische Parlament am 15. Dezember in Straßburg eine Verordnung der EU zur Festlegung der Höchstgrenzen von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln in zweiter Lesung gebilligt. Zugleich wurden auch zahlreiche Änderungsanträge verabschiedet, mit denen der Verbraucherschutz wesentlich verstärkt werden soll. So sollen die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die Namen der Unternehmen im Internet zu veröffentlichen, deren Produkte die gesetzlich festgelegten Rückstandshöchstgehalte an Pestiziden überschreiten. Diese Forderungen könnten aber noch zu harten Auseinandersetzungen mit dem Rat führen, die dann wahrscheinlich erst im Vermittlungsverfahren geklärt werden können. Der britische Berichterstatter William Sturdy signalisierte aber durchaus Gesprächsbereitschaft, falls Rat und Kommission dies wünschten.
Zugleich möchten die Abgeordneten das Hauptziel der Verordnung stärken, indem sie einen Änderungsantrag der ersten Lesung wieder einbringen. Dieser definiert als Ziel der Verordnung die Festsetzung von harmonisierten Rückstandswerten in Produkten, um alle europäischen Verbraucher vor möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu schützen. Zu diesem Zweck sollen die Werte auf dem vernünftigerweise niedrigsten erreichbaren Niveau festgesetzt werden.
Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin vierteljährlich die Ergebnisse der nationalen Rückstandskontrollen im Internet veröffentlichen und die Möglichkeit erhalten, diejenigen Hersteller zu benennen, in deren Produkten die Werte überschritten wurden. Wichtig ist dem Parlament auch, dass die Rückstände in den importierten Erzeugnissen in der Regel nicht höher sind als in den einheimischen Erzeugnissen. Die Abgeordneten wiederholten auch ihre Forderung nach einer separaten Bemessung bei Kräutertees, da sie aus überaus vielen geringfügigen Bestandteilen bestehen, aber häufig belastet sind.
Unklarheiten sollen auch für die Landwirtschaft beseitigt werden, indem einige Begriffe eindeutiger definiert werden. So werden unter dem Begriff "gute Agrarpraxis" integrierter Pflanzenschutz in bestimmten Klimazonen, die Verwendung der Minimalmenge von Pestiziden und das Festsetzen der Rückstandswerte auf das niedrigste Niveau klar beschrieben. Das gilt auch für das Konzept der "akuten Referenzdosis", also der Menge einer Substanz in Lebensmitteln, die ohne nennenswerte Risiken für den Konsumenten über eine kurze Zeit hinweg zu sich genommen werden kann und für "vertretbaren Tagesaufnahme", jener Menge einer Substanz, die ein Leben lang täglich zu sich genommen werden kann. Auch sollen "bekannte kumulative und synergistische Wirkungen der unterschiedlichen Pflanzenschutzmittel sowie die besondere Gefährdung von Kindern und Ungeborenen" in der Verordnung festgehalten werden.