Bundeswahlgesetz
Inneres. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen die Bundestagswahlkreise neu anpassen. Dazu haben sie den Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes ( 15/4492) vorgelegt.
Die Änderung wird mit der Bevölkerungsentwicklung begründet. Zudem sei aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in verschiedenen Ländern die Beschreibung der Wahlkreise nicht mehr in allen Fällen zutreffend. Einen neuen Wahlkreis soll danach Bayern wegen seines stetigen Bevölkerungszuwachses erhalten. Der Zugewinn gehe zu Lasten von Thüringen, das einen Wahlkreis abgeben soll.
Veränderungen innerhalb der Wahlkreisgrenzen soll es laut Gesetzesvorlage in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg und im Saarland geben.