Gesetzliche Krankenversicherung
Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Herausnahme rezeptfreier Medikamente aus dem Leis-tungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Patienten ab dem zwölften Lebensjahr soll teilweise rückgängig gemacht werden. In einem Gesetzentwurf ( 15/5318) plädiert die CDU/CSU-Fraktion dafür, diese Arzneimittel für alle Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wieder erstattungsfähig zu machen. Zurzeit ist dies nur möglich, wenn bei den Patienten Entwicklungsstörungen vorliegen. Die Union beruft sich auf Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den Folgen der Gesundheitsreform: Die Experten hätten festgestellt, dass die Neuregelung zu medizinischer Unterversorgung von Jugendlichen geführt habe.
Nach Angaben der Fraktion leiden etwa eine Million Jugendliche an Allergien, Neurodermitis, Rheuma und anderen chronischen Erkrankungen. Bei Inhalationsallergien oder Neurodermitis gehöre die Behandlung mit nichtverschreibungspflichtigen Arzneimitteln zum Therapiestandard. Da diese Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr erstattet würden, verzichteten einkommensschwache Eltern oft auf eine Behandlung ihrer Kinder. Dies habe zur Folge, dass die Erkrankungen eine schwere Verlaufsform nehmen und sich bis hin zu einer Dauerschädigung entwickeln können.
Die Finanzierung dieser Änderung ist nach Ansicht der Unionsfraktion durch die bereits erzielten Einsparungen infolge der Gesundheitsreform zu decken. Diese seien um etwa 400 Millionen Euro höher als erwartet. Die Mehrausgaben im Falle einer Änderung des Gesetzes in Sinne der Antragsteller seien von den Krankenkassen mit 50 bis 100 Millionen Euro beziffert worden. Sie wären angesichts der erwähnten Einsparungen nicht beitragsrelevant, so die Union.