Statistikgesetze geändert
Finanzen. Der Bundestag hat am 21. April eine Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes sowie des Hochschulstatistikgesetzes in geänderter Fassung beschlossen. Bei Enthaltung von CDU/CSU und FDP schloss er sich einer Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag ( 15/5366) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 15/5215) an.
Vorgesehen ist, dass erstmals das Finanzvermögen der öffentlichen Haushalte erfasst wird. Die Aussagekraft der Finanzstatistiken soll dadurch erhalten werden, dass Einrichtungen erfasst werden, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert worden sind. Ferner enthält das Gesetz die Möglichkeit für die Kommunen, auch aus einem kaufmännischen Rechnungswesen Daten an die statistischen Ämter zu liefern. Ebenso wurde das Hochschulstatistikgesetz an moderne Rechnungs- und Finanzierungssysteme angepasst. Darüber hinaus hatte der Finanzausschuss Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen. So wird die jährliche kommunale Haushaltsansatzstatistik gestrichen, und auch die vierteljährliche Kassenstatistik bei Zweckverbänden fällt weg. Schließlich enthält das Gesetz eine Klarstellung im Gesetz zum Nato-Truppenstatut und zu den Zusatzvereinbarungen. Der Vollzug des Aufgabenübergangs der Verteidigungslastenverwaltung auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen in das Gesetz mit aufgenommen.
Die Union hatte ihre Enthaltung mit dem hohen Verwaltungsaufwand für Kommunen und den damit verbundenen Kosten begründet. Auch seien einige Datenlieferungen an die statistischen Ämter überflüssig. Als Beispiel nannte die Fraktion die vierteljährliche Meldung der Ausgaben oder Auszahlungen für soziale Sicherung durch die Kommunen. Die Koalition räumte ein, dass die Einwände der Union bedeutsam seien. Allerdings sei darauf hinzuweisen, dass von Länderseite nur wenige Anregungen zur Änderung des Gesetzentwurfs vorgelegt worden seien. Für die FDP wird sich in Zukunft zeigen, inwieweit die Kommunen durch die neuen Regelungen nicht doch über Gebühr belastet werden.