17. Juni 1953
Recht. Nach den Koalitionsfraktionen möchte auch die CDU/CSU-Fraktion, dass Familienangehörigen von Todesopfern, die aufgrund des Ausnahmezustandes nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ums Leben kamen, eine finanzielle Unterstützung zukommt. Die Unionsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5319) vorgelegt.
Sie beruft sich auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, wonach damals 55 Menschen getötet worden seien. Es habe sich unter anderem um Menschen gehandelt, die auf der Straße erschossen oder angeschossen und im Krankenhaus an den Folgen dieser Verletzungen verstorben sind.
Ziel des Gesetzesantrages sei die Gleichstellung des betroffenen Personenkreises mit den Hinterbliebenen der anlässlich des Volksaufstandes hingerichteten Personen und den Hinterbliebenen der Personen, die an der innerdeutschen Grenze ums Leben gekommen sind. Die Koalitionsfraktionen hatten ähnliche Vorstellungen bereits in einem Gesetzentwurf ( 15/5244) formuliert.