Unterrichtung
Auswärtiges. Die Rechtssicherheit für deutsche Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (EVZ) in den USA hat sich "insgesamt verbessert". Dies teilt die Bundesregierung in einer Unterrichtung (15/5505) mit. Nachdem der Oberste Gerichtshof von Kalifornien das Gesetz über die Entschädigung von Holocaust-Überlebenden durch die Versicherungswirtschaft wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben hatte, seien die weiterhin anhängigen Gesetzesinitiativen auf Bundesebene mit der Konstituierung des 109. Kongresses im Januar 2005 der Diskontinuität anheimgefallen. Dem Repräsentantenhaus liege nur noch ein Gesetzentwurf vor. Dieser soll die Bundesstaaten ermächtigen, Versicherungsunternehmen gesetzlich zu verpflichten, Policen aus der NS-Zeit offenzulegen. Für die weitere Entwicklung bleibe das Abkommen von EVZ, deutschen Versicherungen und amerikanischer Opferorganisation relevant.