Die Arbeitsmarktgesetze der rot-grünen Bundesregierung
Die Bundesregierung verabschiedete in den vergangenen Jahren vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", besser bekannt unter dem Namen "Hartz-Reformen". Grundlage der Gesetze waren die 2002 vorgelegten Vorschläge der "Hartz-Kommission", benannt nach ihrem Leiter Peter Hartz, Personalvorstand bei VW. Hartz I und III beschloss Rot-Grün im Bundestag, für Hartz II und Hartz IV brauchte die Koalition die Zustimmung der Union im Bundesrat.
Hartz I, in Kraft getreten am 1. Januar 2003, soll Zeitarbeit fördern und so die Arbeitslosigkeit senken. Private Personal-Service-Agenturen (PSA) stellen Arbeitslose ein, um sie an Unternehmen zu verleihen. Für jeden vermittelten Arbeitslosen bekommen die Agenturen Prämien vom Arbeitsamt.
Ebenfalls seit Januar 2003 in Kraft: Hartz II. Dessen Kernstück sind die so genannten "Ich-AGs". Arbeitslose können maximal drei Jahre lang einen Exis- tenzgründungszuschuss erhalten, der ihnen den Sprung in die Selbstständigkeit erleichtern soll. Im ersten Jahr sind das monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro, im dritten Jahr dann 240 Euro. Die Einkommensgrenze für Ich-AGs liegt bei jährlich 25.000 Euro. Eine weitere Änderung durch Hartz II: Das Gesetz hebt den Verdienst für Mini-Jobs von 325 auf monatlich 400 Euro an. Die Arbeitgeber müssen 25 Prozent Pauschalabgaben abführen.
Hartz III, seit 1. Januar 2004 in Kraft, hat das Ziel, die Bundesagentur für Arbeit (BfA) zu modernisieren. Arbeitsuchende sollen in Zukunft besser betreut werden; der so genannte Fallmanager muss sich nur noch um 75 statt bislang 800 Arbeitslose kümmern.
Und schließlich das wohl bekannteste Hartz-Werk: Hartz IV. Seit 1. Januar 2005 sorgt es für die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Das bekommen alle erwerbsfähigen Bedürftigen, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind. Der Regelsatz für einen Haushaltsvorstand liegt in Westdeutschland bei 345, im Osten bei 331 Euro. Hinzu kommen Zuschläge, zum Beispiel für Miet- und Heizkosten. Wer arbeitslos wird, erhält zunächst zwölf Monate das neue ALG I, das die alte Arbeitslosenhilfe ersetzt. Arbeitslose über 55 Jahre bekommen 18 Monate ALG I - vor Hartz IV waren es noch 32 Monate.
Neu an Hartz IV ist unter anderem, dass das Einkommen des Lebenspartners berücksichtigt wird. Und wenn der Antragssteller Vermögen hat, muss er es zuerst aufbrauchen. Nicht angerechnet werden jeweils nur 200 Euro pro Lebensjahr. Dafür setzt der Staat klar definierte Grenzen beim Lebensstandard: Neben der Größe einer Wohnung prüfen die Arbeitsämter jetzt zum Beispiel auch, ob der Wert eines Autos "angemessen" ist.
Ebenfalls neu: Der Jobsuchende muss die angebotene Arbeit auch dann annehmen, wenn er weit fahren muss oder der Lohn 30 Prozent unter dem branchenüblichen Tarif liegt. Wer eine Stelle nicht antritt, muss belegen, warum ihm das nicht möglich ist, sonst werden seine Bezüge stufenweise oder sogar ganz gestrichen.
Arbeitssuchende, die überhaupt keinen Job finden, sollen in so genannten "Ein-Euro-Jobs" gemeinnützige Arbeit leisten. Ein-Euro-Jobs gab es in einigen Kommunen schon seit Jahren für Sozialhilfeempfänger, mit Hartz IV werden sie auf ALG-II-Empfänger ausgeweitet. Jede Stadt kann selbst entscheiden, ob sie Ein-Euro-Jobs einführt.
Martin Greive besucht die Kölner Journalistenschule.