Berliner Vorstoß
Berlins Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) fordert ein klares Verbot der Zwangsheirat. Ein dem Bundesrat in der Sitzung am 17. Juni vorgelegter Gesetzentwurf sieht die Aufnahme der Zwangsheirat in das Strafgesetzbuch ebenso wie einen besseren Opferschutz vor. "Die Zeit ist reif für umfassende rechtliche Regelungen, sowohl im Strafrecht und im Zivilrecht als auch im Ausländerrecht", sagte Karin Schubert. Es bestehe dringender Handlungsbedarf, die von Zwangsehen betroffenen Frauen und Männer vor einer schwerwiegenden Verletzung ihrer Menschenrechte zu schützen. Allein in Berlin gebe es Hunderte Betroffene, von denen es allerdings nur wenige wagen, ihre Situation öffentlich zu machen. Daher müsse es neben rechtlichen Änderungen auch Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Zufluchtsorte für von Zwangverheiratung Bedrohte geben. Die Justizsenatorin forderte für Ehemänner oder Anstifter von Zwangsverheiratungen eine Strafe von mindestens sechs Monaten und höchstens fünf Jahren Freiheitsentzug. Außerdem sollen Betroffene als Nebenkläger im Strafverfahren mit erweiterten Opferrechten ausgestattet werden. Als "unverzichtbar" bezeichnete sie Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Es müsse sichergestellt sein, dass Opfer von Zwangsheirat, die das Bundesgebiet gegen ihren Willen verlassen haben, in einer angemessenen Frist ohne Verlust ihres Aufenthaltsrechtes zurückkehren dürfen. "Lassen Sie uns ein Zeichen gegen die Zwangsheirat und für den Opferschutz setzen", forderte Karin Schubert abschließend und mahnte zügige Beratungen an.
Als Beispiel für erfolgreichen Bürokratieabbau bezeichnete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) ein von der Bundesregierung vorgelegtes Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht. Man habe mehr als 350 Gesetze und Rechtsverordnungen gestrichen. Dabei habe es sich zum großen Teil noch um altes Reichsrecht oder auch um Regelungen aus dem Einigungsprozess gehandelt. Damit hat die Bundesregierung nach Ansicht der Ministerin gezeigt: Es wird nicht nur geredet, sondern auch gehandelt. Der Prozess der Bereinigung sei gleichwohl auf Dauer angelegt - die Länder, so versicherte sie, würden daran angemessen beteiligt. Sachsen-Anhalts Justizminister Curt Becker (CDU) begrüßte die Initiative des Bundesjustizministeriums. Auch die Länder bemühten sich seit Jahren in ihren Bereichen um Rechtsbereinigungen, daher wisse er um die Schwierigkeit dieses Unterfangens. Ebenso sei ihm bewusst, dass dies kein einmaliger Vorgang gewesen sein dürfe. Mögliche Rechtsstraffungen seien ständig zu überprüfen. Das Land Sachsen, so versicherte Justizminister Geert Mackenroth (CDU), werde sich in diesem Bereich ebenfalls einbringen. Man habe schon umfassend das Landesrecht bereinigt. Dabei habe sich gezeigt, dass Rechtanwendungen durch weniger Gesetze erleichtert werden. Es müsse jedoch immer um eine angemessene Bereinigung gehen. Dabei lägen die Entscheidungen nicht immer auf der Hand. Ein dogmatisches "Weg damit!" sei fehl am Platze.
Planungsvorhaben für Infrastrukturmaßnahmen sollen beschleunigt werden. Dazu diskutierte der Bundesrat sowohl einen Gesetzentwurf der Bundesregierung als auch einen Länderentwurf Hamburgs. Curt Becker sprach sich für die Vereinfachung und Beschleunigung von Planungsverfahren aus. Die Öffnung des europäischen Binnenmarktes erfordere eine leistungsstarke Infrastruktur, sagte er. Man habe, insbesondere in den neuen Bundesländern, mit dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz von 1991 gute Erfahrungen gemacht. Da dieses zum Ende des Jahres auslaufe, müsse alles unternommen werden, die Regelung fortzuschreiben. Für den Entwurf der Bundesregierung gelte jedoch: Guter Wille ist nicht gleich gutes Tun. Das Gesetz wirke kontraproduktiv, kritisierte Becker und nannte als Beispiel die Erweiterung des Kreises der Klagebefugten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Für die Bundesregierung verteidigte der Parlamentarische Staatsekretär Achim Großmann (SPD) die Vorlage. Das Gesetz sorge für Transparenz und Effizienz. Die Einbindung aller Klagebefugten beschleunige das Verfahren, da diese ihre Bedenken in einer klar definierten Frist einzubringen hätten.
Während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland kann sich der Fan nach den Vorstellungen des Bundesrates sein Bier rund um die Uhr kaufen. Die Länderkammer unterstützte einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz, wonach zumindest während der WM die Länder selbst über die Öffnungszeiten entscheiden sollten. Die WM, so Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU), sei das bedeutendste Ereignis in Deutschland in den nächsten Jahren. Man bekomme die einmalige Chance, sich als Gastgeber zu präsentieren - ein deutlicher Schub für den Tourismus wäre möglich. Allerdings müsse der Service stimmen. Dazu gehörten auch die Ladenöffnungszeiten. Niemand solle vor verschlossenen Türen stehen. Er forderte großzügigere Regelungen. So solle an Werktagen keine Beschränkung gelten und an Sonntagen mit Rücksicht auf den Gottesdienst eine Ladenöffnung ab 14 Uhr möglich sein.