Anträge der Opposition gescheitert
Haushalt. Die Bundesregierung muss keinen Nachtragshaushalt und kein Haushaltssicherungsgesetz vorlegen. Anträge der Union ( 15/5331) und der FDP-Fraktion ( 15/5477) zur umgehenden Vorlage solcher Gesetzentwürfe sind am 15. Juni im Haushaltsausschuss mit der Mehrheit der Mitglieder der Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt worden.
Die CDU/CSU begründet ihren Antrag damit, dass der Haushaltspolitik in Deutschland die "ordnungspolitische Fundierung" verloren gegangen sei. Zentrale Ziele, wie ausgeglichene Haushalte, Senkung der Staatsquote, Begrenzung der Steuer- und Abgabenlast, würden nicht mehr verfolgt. Die Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt sei in den vergangenen Jahren "dramatisch in die Höhe geschnellt" und habe sich inzwischen auf dem Niveau von fast 40 Milliarden Euro verstetigt. Der Verschuldungspolitik seien "Tür und Tor" geöffnet. Dies sei ein Fundamentalangriff auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen. Der Anteil der Zinslast am Haushaltsvolumen betrage derzeit rund 15 Prozent. Nationale wie internationale Verschuldungsgrenzen würden kontinuierlich missachtet. Diese Entwicklung würde auch dadurch verschärft, dass die Bundesregierung alle Vermögenswerte des Bundes zur Erzielung von Einmaleinnahmen veräußert habe. Angesichts der Milliardenlücken im Haushalt sei es unabdingbar, dass die Bundesregierung umgehend ernsthafte Anstrengungen unternehme, die Schuldenlasten zu stoppen.
Die FDP betont in ihrem Antrag, nachdem in den Jahren 2001 bis 2004 die Ziele der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung und zum Defizitabbau verfehlt worden seien, sei in diesem Jahr erneut mit einem verfassungswidrigen Haushalt und einer höheren Neuverschuldung zu rechnen. Sie verweist auf Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II, auf Steuermindereinnahmen, auf einen geringeren Bundesbankgewinn, sinkende Tabaksteuereinnahmen sowie auf das Erfordernis eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Ein großes Fragezeichen gebe es weiterhin bei den Privatisierungserlösen in Höhe von 17 Milliarden Euro und bei der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 5,45 Milliarden Euro.
Der Haushaltsausschuss hat dagegen am 15. Juni der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2003 die Entlastung erteilt. Dafür stimmten die Abgeordneten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen; CDU/CSU und FDP votierten dagegen. Damit folgte die Mehrheit der Ausschussmitglieder einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen ( 15/2884).