Gemeindefinanzreformgesetz geändert
Finanzen. Der Bundestag hat am 16. Juni einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und anderer Gesetze ( 15/5565) in geänderter Fassung angenommen. Er folgte damit einer Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag ( 15/5704). Die FDP enthielt sich bei der Abstimmung, die übrigen Fraktionen stimmten dem Gesetz zu.
Das Gemeindefinanzreformgesetz sieht für die Verteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer vor, dass der derzeitige, vorläufige Verteilungsschlüssel ab 2006 auf einen endgültigen, bundeseinheitlichen Schlüssel umgestellt wird. Modellrechnungen haben jedoch ergeben, so die Regierung, dass das Datenmaterial der bisherigen Schlüsselmerkmale für die Verteilung unzureichend ist. Beschlossen wurde nun, die Gültigkeit des jetzigen Schlüssels bis Ende 2008 zu verlängern und Modellrechnungen mit neu definierten Verteilungsschlüsseln vorzunehmen. Gleichzeitig wurden im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens Änderungen des Sozialgesetzbuches beschlossen. Danach sollen Bescheinigungen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer zentral von der Datenstelle des Trägers der Rentenversicherung erfasst und die Datensammlung um Identifikationsmerkmale erweitert werden. Die Datenstelle darf künftig der Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit Unregelmäßigkeiten bei den gespeicherten Bescheinigungen übermitteln. Die Gewerbeanzeige soll im Regelfall auch an die Zollverwaltung übermittelt werden können. Darüber hinaus werden die Handwerkskammern stärker in die Kontrolle zur Bekämpfung von Scheinniederlassungen eingebunden. Sie können sich bei der Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen Nachweise vorlegen lassen und sich gegenseitig bei der Prüfung einer Eintragungsvoraussetzung für ein zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe unterrichten.