Gesetzentwurf
Finanzen. Die Bundesregierung will die steuerlichen Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen und steuerfachliche Aufgaben des Bundesfinanzministeriums in einem neuen "Bundeszentralamt für Steuern" bündeln. Dies geht aus ihrem Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung ( 15/5567) hervor, den der Bundestag am 16. Juni an den Finanzausschuss überwiesen hat. Gebündelt und zusammengeführt werden sollen auch die Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen in einem neuen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Darüber hinaus will die Regierung die informationstechnischen Einheiten der Bundesfinanzverwaltung zu einem zentralen Dienstleister in einem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik zusammenführen. Personenbezogene Daten sollen von diesem Zentrum im Wege der Auftragsdatenverarbeitung erhoben und verwendet werden. Schließlich sei geplant, die Aufgaben der Bundeshauptkasse auf ein neu einzurichtendes Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes zu übertragen. Das künftige Bundeszentralamt für Steuern soll Effizienz und Effektivität des Steuervollzugs und die Anpassungsfähigkeit verbessern.