Gesetzentwurf zur Neuregelung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten
Dem Entwurf zufolge soll gesetzlich klargestellt werden, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Abgeordneten steht und dieser außer Spenden keine Zuwendungen ohne entsprechende Gegenleistung annehmen darf. Unzulässig sei insbesondere die Annahme von Geld oder von geldwerten Zuwendungen, die nur deshalb gewährt werden, weil dafür die Vertretung und Durchsetzung der Interessen des Leistenden im Bundestag erwartet wird, heißt es dazu. Weiter müssen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen künftig nicht nur Einkünfte aus Nebentätigkeiten, sondern auch aus mandatsbegleitender Berufstätigkeit gegenüber dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Diese Angaben würden in pauschalierter Form veröffentlicht. Ein Zuwiderhandeln soll mit Ordnungsgeldern sanktioniert werden.
In Folge des Gesetzentwurfs müssen auch die Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages geändert werden. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, die Abgeordneten zu verpflichten, dem Präsidenten schriftlich "entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat, die selbstständig oder im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses ausgeübt werden", anzuzeigen. Darunter fallen dem Antrag zufolge zum Beispiel die Fortsetzung einer vor der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübten Berufstätigkeit sowie Beratungs- und Vertretungstätigkeiten. Die Berufstätigkeit sei bisher nur als solche, nicht aber hinsichtlich einzelner Tätigkeiten anzeigepflichtig, wird begründet. Damit werde das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, mögliche Interessenkonflikte transparent zu machen, nur eingeschränkt erreicht. Weiter sollen gutachterliche, publizistische und Vortragstätigkeiten anzeigepflichtig sein, wenn die vereinbarten Einkünfte den Betrag von 1.000 Euro im Monat oder von 10.000 Euro im Jahr übersteigen. Anzuzeigen sind dem Antrag zufolge auch Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes oder eines "sonstigen leitenden oder beratenden Gremiums", eines Vereins, Verbandes oder einer ähnlichen Organisation sowie einer Stiftung mit nicht ausschließlich lokaler Bedeutung, ferner Vereinbarungen, wonach dem Abgeordneten während oder nach Beendigung der Bundestagsmitgliedschaft bestimmte Tätigkeiten übertragen oder Vermögensvorteile zugewendet werden sollen, sowie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, wenn dadurch ein wesentlicher wirtschaftlicher Einfluss auf ein Unternehmen begründet wird.
Die Angaben zu den Nebentätigkeiten sollen sowohl im Amtlichen Handbuch als auch im Internet veröffentlicht werden. Bei den - einmaligen oder regelmäßigen monatlichen - Einkünften sieht der Antrag eine pauschalierte Veröffentlichung in drei Stufen vor: 1.000 bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro und über 7.000 Euro. Werde die Anzeigepflicht verletzt, könne das Präsidium ein Ordnungsgeld "bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigung" festsetzen. Die Änderung der Verhaltensregeln, die Teil der Geschäftsordnung des Bundestages sind, soll gleichzeitig mit der geplanten Änderung des Abgeordnetengesetzes in Kraft treten. Nach dem Willen der Koalitonsfraktionen soll der Entwurf Ende Juni in der letzten Sitzungswoche vor Beginn der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.