52 Jahre nach dem Volksaufstand
Die SPD-Fraktion hatte bereits im Ausschuss betont, man schließe damit eine Regelungslücke. 1999 seien die Opfer des 17. Juni 1953 schlicht vergessen worden. Die CDU/CSU-Fraktion sprach davon, dass die "wichtige und sensible Materie" über Fraktionsgrenzen hinweg kollegial behandelt worden sei. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP stimmten darin überein, die gefundene Regelung komme eigentlich "zu spät", aber "besser zu spät, als nie".
Der Bundestag appellierte dabei auch an die Bundesländer, sich dafür einzusetzen, dass die Rehabilitierungsbehörden ihren gesetzlichen Spielraum so weit wie möglich zu Gunsten der Betroffenen ausschöpfen. Dabei sollten diese insbesondere auf vorhandene Dokumentationen zur historischen Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit der Niederschlagung des Aufstandes am 17. Juni 1953 zurückgreifen.
Das Parlament wies darauf hin, den zumeist hoch betagten Anspruchsberechtigten sollten durch langwierige Recherchen bedingte Verzögerungen der Rehabilitierungsverfahren erspart bleiben.
Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion, der in die gleiche Richtung zielte, wurde vom Plenum für erledigt erklärt.
Mit Koalitionsmehrheit wurde im Rechtsausschuss am 15. Juni ein weiterer Antrag der Union ( 15/2818) zurückgewiesen, wonach dem Bundestag ein jährlicher Bericht zum Stand der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur vorgelegt werden sollte.
Die Union hatte sich in der Begründung ihrer Initiative auf eine Rede des früheren Bundespräsidenten Johannes Rau berufen, in der dieser feststellte: "Die Opfer des DDR-Regimes hatten bisher nicht das bekommen, worauf sie einen Anspruch haben". Die Koalition lehnte die Initiative auch mit dem Argument ab, konkrete Maßnahmen - wie eine angemessene Ausstattung der Stiftung für politische Häftlinge - seien besser, als eine jährliche Debatte.