Telekommunikationsrecht geändert
Wirtschaft und Arbeit. Der Bundestag hat am 17. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit gebilligten Fassung ( 15/5694) angenommen. Die Koalitionsfraktionen stimmten für, die Opposition gegen das Gesetz. Der Ausschuss hatte zahlreiche Änderungsanträge von SPD und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Das Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Telekommunikationsdiensten und zielt darauf ab, den Missbrauch mit 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen. Dadurch soll unseriösen Anbietern Einhalt geboten und das Vertrauen der Verbraucher gestärkt werden.
Die Sozialdemokraten würdigten den Entwurf als "tragbaren Kompromiss zwischen Verbraucherschutz und der notwendigen Freiheit der unternehmerischen Entscheidung". Wenn man innovative Dienste in der Telekommunikation haben wolle, so die Fraktion, müsse das Vertrauen der Verbraucher da sein. Es habe schließlich gerade bei Mehrwertdiensten viel Missbrauch gegeben. Bündnis 90/Die Grünen warfen der Opposition vor, die Verbraucherrechte in einen Gegensatz zur Wirtschaft zu stellen. Starke Verbraucher seien jedoch ein Faktor für mehr Wettbewerb.
Die CDU/CSU betonte, es gehe ihr nicht darum, Verbraucherschutz und Wirtschaftspolitik gegeneinander auszuspielen. Vielmehr komme es darauf an, die Verbraucher vor "Abzockern" zu schützen, gleichzeitig aber die Wirtschaft nicht überzuregulieren und Mehrwertdienste "abzuwürgen". Erforderlich sei ein Gesetz, das Preistransparenz schafft. Die Verbraucher müssten wissen, welche Leistungen sie für den Preis bekommen. Das Gesetz verfehle jedoch den Zweck, die Verbraucher zu schützen, und schädige die Wirtschaft in einer Zukunftsbranche. Auch die Liberalen sprachen von einem überzogenen Verbraucherschutz. Mit dem Gesetz würden Anliegen berücksichtigt, die weder der Branche noch den Verbrauchern nutzten. Es sei zu befürchten, dass diese Überreglementierung zu höheren Preisen führt und sich innovations- und wettbewerbshemmend auswirkt.
Abgelehnt hat der Bundestag einen Entschließungsantrag der FDP ( 15/5756), die Umsetzungsfristen für Verbraucherschutzregelungen um ein Jahr zu verlängern und die Preisansageverpflichtung bei Call-by-Call-Nutzung ersatzlos zu streichen.