Öffentlich-Private Partnerschaften
Wirtschaft und Arbeit. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Hemmnisse und Unklarheiten beseitigen, welche die Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) bei Investitionsprojekten bisher erschwert haben. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 15/5668) vorgelegt, den der Bundestag am 16. Juni an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überwiesen hat.
Unter anderem ist vorgesehen, ein eigenständiges Verfahren mit dem Namen "wettbewerblicher Dialog" einzuführen. Dieses "neue und flexible Verfahren" soll vor allem bei den ÖPP angewendet werden. Die Pflicht, eine Projektgesellschaft auf eine bestimmte Rechtsform festzulegen, soll erst dann zum Tragen kommen, wenn bei der Auftragsvergabe der Zuschlag bereits erteilt wurde. Im Zuge des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes wollen die Fraktionen den privaten Betreibern ermöglichen, sich auch durch privatrechtliche Entgelte, also etwa durch eine Mautgebühr, zu refinanzieren. Der Betreiber soll dann zwischen öffentlich-rechtlicher Gebühr und privatrechtlichem Entgelt wählen können. Weder das eine noch das andere soll ihm aber gesetzlich vorgeschrieben werden. Soll eine privatrechtliche Mautgebühr erhoben werden, so muss diese laut Gesetzentwurf von der obersten Landesstraßenbaubehörde mit Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums genehmigt werden.
Ferner ist geplant, das Investmentgesetz für die ÖPP zu öffnen. So soll das Nießbrauchrecht an Grundstü-cken einbezogen werden, damit offene Immobilienfonds nicht nur Eigentum oder Erbbaurechte an Immobilien, sondern auch Nießbrauchrechte an ÖPP-Projektgesellschaften kaufen können. Schließlich ist geplant, Infrastrukturfonds mit Hilfe eines neuen Typs von geschlossenen Immobilienfonds, den "ÖPP-Investment-Aktiengesellschaften mit fixem Kapital", zu schaffen.