Verkehrsinvestitionen
Verkehr und Bauwesen. Die Bundesregierung wird noch vor der Sommerpause ein Maßnahme-Paket zusätzlicher Investitionsmittel mit einem Gesamtvolumen von 2 Milliarden Euro vorlegen. Eine erste Teilsumme in Höhe von 500 Millionen Euro soll bereits im Jahr 2005 bereitgestellt werden. Das beschloss der Bundestag am 15. Juni mit den Stimmen der Koalition und folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ( 15/5650). Dieser hatte sich, einem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 15/5340) folgend, gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP für einen Gesetzentwurf ausgesprochen, der kurzfristig die gebühren-, vergabe-, haushalts- und steuerrechtlichen Hemmnisse bei der Realisierung von ÖPP-Projekten (Öffentlich-Private Partnerschaften) beseitigt. Außerdem wird die Regierung prüfen, ob die Anlagemöglichkeiten im Investmentgesetz auf ÖPP-Projekte erweitert werden können. Dafür muss das Investmentgesetz novelliert werden. Der Beschluss sieht weiter vor, das Planungsrecht zu vereinfachen und die Entbürokratisierung von Existenzgründungen zu unterstützen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU ( 15/5338), in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, die unter Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens notwendigen Mittel für die Verkehrsinfrastruktur zu Verfügung zu stellen. Ebenfalls keine Mehrheit fand ein Antrag der FDP ( 15/5338), in dem die Bundesregierung unter anderem aufgefordert worden war, die Einnahmen aus der Lkw-Maut zur Aufstockung der Straßeninvestitionen auf 6 Milliarden Euro pro Jahr zu verwenden und sich von der Vorgabe zu verabschieden, die Hälfte der Investitionsmittel für die Schiene zu reservieren.