Gesetz beschlossen
Der Beschluss geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zurück, der eine Verletzung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes gesehen hatte, wenn die Glücksspielumsätze in öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerfrei, außerhalb dieser Einrichtungen aber steuerpflichtig sind. Für die CDU/CSU stellte sich die Frage, wie die zu erwartenden Mindereinnahmen bei der Spielbankabgabe, wie sie in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochen worden sei, ausgeglichen werden könne. Die FDP sprach von einer "sachgerechten Lösung des Problems".
Bundesregierung und Bundesrat bewerteten den Gesetzentwurf unterschiedlich. Nach Meinung des Bundesrates würde eine Umsatzbesteuerung bei öffentlichen Spielbanken zu Forderungen führen, die Spielbankabgabe der Länder zu senken. Damit würden den Ländern erhebliche Nachteile entstehen. Die Erweiterung der Umsatzsteuerpflicht käme Bund und Ländern im Verhältnis ihrer jeweiligen Anteile zugute. Wegen der zu erwartenden Ausfälle müssten die Mehreinnahmen jedoch allein der Ländergesamtheit zufließen, argumentiert der Bundesrat. Angesichts der von öffentlichen Spielbanken erzielten Erlöse wäre von jährlichen Mehreinnahmen in Höhe von rund 120 Millionen Euro auszugehen.
In ihrer Gegenäußerung teilt die Regierung die rechtlichen Bedenken der Länder nicht. Sie verweist auf gutachterliche Stellungnahmen und Äußerungen in der Literatur. Auch hält die Regierung die Schätzung der Umsatzsteuermehreinnahmen in Höhe von 120 Millionen Euro jährlich für zu optimistisch. Die aktuelle Konsumzurückhaltung lasse für die nächsten Jahre kein Ansteigen der Bruttospielerträge von derzeit 960 Millionen Euro erwarten. Wegen des hohen Anteils des Automatenspiels (rund 75 Prozent der Bruttospielerträge) seien ähnlich hohe Vorsteuerbelastungsquoten der Spielbanken wie bei den gewerblichen Spielautomatenbetreibern zu erwarten. Die Regierung schätzt die Mehreinnahmen auf rund 60 Millionen Euro jährlich. Für Sonderausgleiche wegen etwaiger Mindereinnahmen aus der Spielbankabgabe gebe es keine verfassungsrechtliche Grundlage, so die Regierung.
Die Koalition brachte im Finanzausschuss einen Antrag zur steuerlichen Förderung von Investitionen in der deutschen Binnenschifffahrt in die Beratungen des Umsatzsteuergesetzes ein. Sie wies darauf hin, dass den Begünstigungen für die Seeschifffahrt keine entsprechenden Begünstigungen für die Binnenschifffahrt gegenüberstünden. Investitionen deutscher Binnenschiffer seien unterblieben, weil die Aufde-ckung zum Teil erheblicher, in den Schiffen ruhender stiller Reserven die Wirtschaftlichkeit der Investitionen beeinträchtige. Der Wegfall der Steuervorteile für die Binnenschiffer habe zu einem Investitionsstau und zur Überalterung der deutschen Flotte geführt. Beschlossen wurde eine Erweiterung des Paragrafen 6b des Einkommensteuergesetzes, mit der die bei einem Verkauf von Binnenschiffen aufgedeckten stillen Reserven auf erworbene Binnenschiffe übertragen werden können. Die Union wandte sich gegen eine neue Steuervergünstigung. Die FDP machte rechtliche Bedenken geltend, weil es keinen Sachzusammenhang mit der Änderung des Umsatzsteuergesetzes gebe. Auch sei die Schaffung neuer Subventionen abzulehnen. Die Koalition bezifferte die Steuermindereinnahmen auf 15 Millionen Euro.