Opposition votiert dagegen
Haushalt. Der Bundestag hat am 30. Juni der Bundesregierung für das Jahr 2003 die Entlastung erteilt. Damit folgte die Mehrheit der Abgeordneten einem Antrag des Bundesministeriums der Finanzen ( 15/2884) und einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 15/5781). Dabei fordert das Parlament die Regierung auf, bei der Aufstellung und Ausführung der Bundeshaushaltspläne die Feststellungen des Haushaltsausschusses zu den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu befolgen und Maßnahmen zur Steigerung des Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung der Entscheidung des Ausschusses einzuleiten oder fortzuführen. Die Opposition stimmte gegen die Entlastung.
Abgelehnt hat das Plenum zwei Anträge der Opposition zur umgehenden Vorlage eines Nachtragsetats für dieses Haushaltsjahr. Auch hier folgten die Abgeordneten einer Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses ( 15/5764).
Die CDU/CSU begründete ihren Antrag ( 15/5331) damit, dass der Haushaltspolitik in Deutschland die "ordnungspolitische Fundierung" verloren gegangen sei. Zentrale Ziele, wie ausgeglichene Haushalte, Senkung der Staatsquote, Begrenzung der Steuer- und Abgabenlast, würden nicht mehr verfolgt. Die Nettoneuverschuldung im Bundeshaushalt sei in den vergangenen Jahren "dramatisch in die Höhe geschnellt" und habe sich inzwischen auf dem Niveau von fast 40 Milliarden Euro verstetigt. Der Verschuldungspolitik seien "Tür und Tor" geöffnet. Dies sei ein Fundamentalangriff auf die politischen Gestaltungsmöglichkeiten der nachfolgenden Generationen. Der Anteil der Zinslast am Haushaltsvolumen betrage derzeit rund 15 Prozent. Nationale wie internationale Verschuldungsgrenzen würden kontinuierlich missachtet. Diese dramatische Entwicklung würde auch dadurch verschärft, dass die Bundesregierung alle Vermögenswerte des Bundes zur Erzielung von Einmaleinnahmen veräußert habe. Angesichts der Milliardenlücken im Haushalt sei es unabdingbar, dass die Bundesregierung umgehend ernsthafte Anstrengungen unternehme, die Schuldenlasten zu stoppen.
Die FDP betonte in ihrem Antrag ( 15/5746), nachdem in den Jahren 2001 bis 2004 die Ziele der Bundesregierung zur Haushaltskonsolidierung und zum Defizitabbau verfehlt worden seien, sei in diesem Jahr erneut mit einem verfassungswidrigen Haushalt und einer höheren Neuverschuldung zu rechnen. Die FDP verwies auf Mehrausgaben beim Arbeitslosengeld II, auf Steuermindereinnahmen, auf einen geringeren Bundesbankgewinn, sinkende Tabaksteuereinnahmen sowie auf das Erfordernis eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung. Ein großes Fragezeichen gebe es weiterhin bei den Privatisierungserlösen in Höhe von 17 Milliarden Euro und bei der Kapitalisierung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von 5,45 Milliarden Euro. Nach Darstellung der Liberalen muss die Bekämpfung der Staatsverschuldung in eine langfristige Konsolidierungs- und eine dauerhafte Reformstrategie eingebettet werden. Zudem müssten die Planungen realitätsnäher sein.