Technologischen Überblick erreichen
Wirtschaft. Die Bundesregierung will sich über die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Unternehmen, Haushalte und Einzelpersonen ein Bild verschaffen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf über die Statistik zur Informationsgesellschaft ( 16/40) vorgelegt, der am 2. Dezember an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, solche Statistiken ab 2006 jährlich für zunächst fünf Jahre zu erstellen. Da die Verordnung lediglich einen Rahmen für diese Statistiken festlegt, bleibt es den Einzelstaaten überlassen, wie sie die Daten beschaffen, die an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft (Eurostat) übermittelt werden müssen. Die jährlichen Kosten betragen laut Statistischem Bundesamt für die Erhebungen bei den Unternehmen voraussichtlich mehr als 121.000 Euro, für die Erhebungen bei den Haushalten fast 162.000 Euro. Die jährlichen Kosten für die statistischen Ämter der Länder gibt die Regierung für den Unternehmensbereich mit etwa 139.000 Euro und für die Haushaltserhebungen mit 737.000 Euro an. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf darauf hingewiesen, dass aus seiner Sicht amtliche Statistiken in der vorgesehenen Form nicht erforderlich sind. Branchenverbände würden seit Jahren statistisches Material über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien durch die Wirtschaft sowie durch Privatpersonen veröffentlichen.
Diese Daten reichten für die Wirtschaftspolitik völlig aus. Trotz der Freiwilligkeit der angeordneten Erhebungen seien für die Unternehmen damit zusätzliche Bürokratiekosten verbunden. Das stehe den Bemühungen zum Bürokratieabbau und zur Entlastung der Wirtschaft "diametral entgegen", so die Länderkammer. Sie weist ferner auf die Kosten in Höhe von 5,8 Millionen Euro hin, die den Statistischen Ämtern in den fünf Jahren ab 2006 entstehen würden. Die Bundesregierung solle daher in Brüssel vorschlagen, die zugrunde liegenden EU-Verordnungen in die Reihe derjenigen Rechtsakte aufzunehmen, die "vereinfachungsbedürftig" sind.