Glossar
Geheime Abstimmung
Wahlen mit verdeckten Stimmzetteln (Geheime
Wahlen) finden statt, sofern das in der Verfassung oder einem
Bundesgesetz vorgesehen ist. Geheim gewählt werden der/die
Bundeskanzler/in, der/die Bundestagspräsident/in sowie
der/die Wehrbeauftragte
des Parlaments. Hierzu erhält jede/r Abgeordnete, der/die
zuvor von einem/r Schriftführer/in mit Namen aufgerufen wurde,
einen amtlichen Stimmzettel mit Umschlag. Der Zettel wird in einer
der aufgestellten Wahlkabinen ausgefüllt und
anschließend unter der Kontrolle der Schriftführer/innen
in eine Wahlurne geworfen. Das Ergebnis teilt der/die
Sitzungspräsident/in mit.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/geh_abst