Glossar
Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Die Gemeinsame Außen und
Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union ist einer der
Gegenstände des Vertrages über die Europäische Union (EUV),
innerhalb dessen sie eigenständig (zweite Säule) neben
den Verträgen der drei Europäischen
Gemeinschaften (EG) besteht. Die Ziele der GASP sind weit
gefächert. Sie reichen von der Durchsetzung gemeinsamer Werte
und Interessen einschließlich der militärischen
Sicherheit bis zur Durchsetzung von Belangen der
Völkergemeinschaft. Als neue Institution, die dem
Generalsekretär des Rates der EU, Javier Solana, zugewiesen
ist, führt der Amsterdamer Vertrag einen so genannten "Hohen
Vertreter" für die GASP ein. Außerdem wird die Rolle des
Europäischen Rates gestärkt, indem dieser gemeinsame
Strategien beschließen kann. Die grundsätzliche Trennung
zwischen den Außenbeziehungen der EG und
intergouvernementaler Zusammenarbeit der Mitgliedsländer in
Angelegenheiten der Außen und Sicherheitspolitik bleibt
dagegen im EUVertrag erhalten.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/G/gasp