Glossar
Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss ist ein Gremium,
das zwischen Bundestag und Bundesrat fungiert. Der Vermittlungsausschuss
besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und ebenso vielen des
Bundestages, die entsprechend den Fraktionsstärken benannt
sind. Seine Aufgabe liegt darin, einen Konsens zwischen Bundestag
und Bundesrat zu finden, wenn vom Bundestag beschlossene Gesetze im
Bundesrat keine Mehrheit finden. Weichen Beschlüsse des
Vermittlungsausschusses von denen des Bundestages ab, ist eine
erneute Beschlussfassung im Bundestag erforderlich. Ist zu einem
Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können
auch der Bundestag und die Bundesregierung die Einberufung des
Vermittlungsausschusses verlangen, um eine Einigung
herbeizuführen.
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle: Blickpunkt Bundestag - August 1999
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar_daten/V/verm_aussch