Die Länder müssen künftig Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ergreifen. Das sieht der Kompromiss des Vermittlungsausschusses vor, den nach dem Bundestag am 18. März auch der Bundesrat billigte. Damit sind die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete auszuweisen und zu veröffentlichen. Neu gebaut werden darf dort nur noch ausnahmsweise. Nicht durchsetzen konnte sich der Bund beim strikten Ackerbauverbot. Anlass für das Gesetz sind die jährlichen Überschwemmungen an der Elbe sowie an Rhein und Mosel.